PROZESS GEGEN DARKNET-PÄDOPHILE – Zugriff in letzter Minute
Boystown - Darknet - weltweit
Die Kinderporno-Plattform „Boystown“ war wie eine Festung des Bösen auf der dunklen Seite des Netzes – und genau so gesichert!
Es geht um den Missbrauch von Kindern und Tausch von Videos und Fotos dieser abscheulichen Taten zwischen 400 000 Nutzern !!! .
Wie die Ermittler im Prozess jetzt offenbarten: Die Daten waren durch einen „Totmannschalter“ geschützt. Das Verhör mit dem Administrator der Seite Andreas G. (41) war wie ein Thriller.
BKA-Kommissar Jens M. (39): „Er stand zunächst sichtlich unter dem Eindruck der Zugriffsmaßnahme. Nach einer Zigarette war er entschlossen, mit uns zu kooperieren. Als wenn man einen Schalter umgelegt hätte.“
Und dann gab G. den entscheidenden Hinweis auf einen „Totmannschalter“, der in den folgenden 30 Minuten bedient werden müsse – sonst würde das gesamte Netzwerk mit mehr als 400 000 Nutzern unwiederbringlich verschlüsselt
Ein „Totmannschalter“ ist eine Sicherung, bei der aktiv ein Nutzer belegen muss, dass er das System unter Kontrolle hat. Sonst löst die Sicherung einen Notstopp – oder in diesem Fall die Löschung aller Daten aus. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde ein solches System entwickelt, um elektrische Fahrzeuge abzusichern. Diese Vorsorgemaßnahme findet u.a. bei der Bahn Verwendung. Dort muss je nach Model etwa alle 30 Sekunden ein Pedal betätigt werden, sonst wird das Fahrzeug gestoppt. Dies soll verhindern, dass die Lok weiterfährt, wenn der Zugführer bewusstlos oder tot ist.
Ermittler Jens M.: „Man musste fast aufpassen, dass er unseren Technikern nicht die Tastatur aus der Hand reißt, weil er unbedingt diesen Befehl eingeben wollte.“
Dann gingen auf einmal Threema-Nachrichten des zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgenommenen Alexander G. (49) auf Andreas G.’s Handy ein. Der Ermittler: „G. drängte, wir müssten schnell reagieren, um ihn nicht argwöhnisch werden zu lassen und eine günstige Zugriffssituation zu schaffen.“
„Ich wurde bei der Festnahme von der GSG 9 geschlagen und im Gesicht verletzt“, beklagte Administrator Andreas G. (41) aus NRW alias „Phantom“ am Montag.
Nutzer „Puzzy“ alias Fritz Otto K. (66) aus Hamburg bettelte um Mitleid wegen einer gerissenen Niere, nur noch fünfprozentiger Sehkraft und Depressionen: „Ich wurde mehrfach in U-Haft als sogenannter Kinderschänder bedroht.“
Und der in Paraguay gefasste Nutzer „Don Dildo“ (60, Taxifahrer Christian Manfred K. aus Schleswig-Holstein) berichtete von traumatischen Erfahrungen im Dschungel-Knast: „Es gab Asseln, Wanzen und Kakerlaken en masse. Die Wärter schlugen mich mit dem Gummiknüppel. Dagegen sind die Haftbedingungen in Deutschland paradiesisch.“
Die Bekenntnisse der Kinderschänder waren das Auftakt-Geplänkel für die Gutachten der Psychiater, die nach zwei Monaten Prozessdauer nun das Wort haben. Für Kirchenheim-Mitarbeiter Alexander G. und Andreas G. empfehlen sie nach Infos der BILD die Sicherungsverwahrung, da sie pädophil seien, selbst Kinder missbraucht hätten und ihre Kriminalprognose ungünstig sei.
Dabei erhofften sich gerade die beiden Chefs des Netzwerks Strafrabatt, indem sie nach der Festnahme am 13. April 2021 mit den Behörden kooperierten.
Inzwischen sind nach Hinweisen auf weitere Komplizen von Alexander G. und Andreas G. Ermittlungsverfahren in München und Hannover eingeleitet worden. Noch immer versuchen die Ermittler des BKA, mehr als 600 000 Missbrauchsbilder durch Löschungsanträge aus dem Netz zu bekommen.
Ein Urteil in dem Verfahren wird für den 30. November erwartet.