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PROZESS GEGEN DARKNET-PÄDOPHILE – Zugriff in letzter Minute

Boystown - Darknet - weltweit

Die Kinderporno-Plattform „Boystown“ war wie eine Festung des Bösen auf der dunklen Seite des Netzes – und genau so gesichert!

Es geht um den Missbrauch von Kindern und Tausch von Videos und Fotos dieser abscheulichen Taten zwischen 400 000 Nutzern !!! .

Wie die Ermittler im Prozess jetzt offenbarten: Die Daten waren durch einen „Totmannschalter“ geschützt. Das Verhör mit dem Administrator der Seite Andreas G. (41) war wie ein Thriller.

BKA-Kommissar Jens M. (39): „Er stand zunächst sichtlich unter dem Eindruck der Zugriffs­maßnahme. Nach einer Ziga­rette war er entschlossen, mit uns zu kooperieren. Als wenn man einen Schalter umgelegt hätte.“

Und dann gab G. den entscheidenden Hinweis auf einen „Totmann­schalter“, der in den folgen­den 30 Minuten bedient wer­den müsse – sonst würde das gesamte Netzwerk mit mehr als 400 000 Nutzern unwieder­bringlich verschlüsselt

Ein „Totmannschalter“ ist eine Sicherung, bei der aktiv ein Nutzer belegen muss, dass er das System unter Kontrolle hat. Sonst löst die Sicherung einen Notstopp – oder in diesem Fall die Löschung aller Daten aus. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde ein solches System entwickelt, um elektrische Fahrzeuge abzusichern. Diese Vorsorgemaßnahme findet u.a. bei der Bahn Verwendung. Dort muss je nach Model etwa alle 30 Sekunden ein Pedal betätigt werden, sonst wird das Fahrzeug gestoppt. Dies soll verhindern, dass die Lok weiterfährt, wenn der Zugführer bewusstlos oder tot ist.

Ermittler Jens M.: „Man musste fast aufpas­sen, dass er unseren Techni­kern nicht die Tastatur aus der Hand reißt, weil er unbe­dingt diesen Befehl eingeben wollte.“

Dann gingen auf einmal Threema-Nachrichten des zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgenommenen Alexander G. (49) auf Andreas G.’s Handy ein. Der Ermittler: „G. drängte, wir müssten schnell reagieren, um ihn nicht arg­wöhnisch werden zu lassen und eine günstige Zugriffssi­tuation zu schaffen.“

„Ich wurde bei der Festnahme von der GSG 9 geschlagen und im Gesicht verletzt“, be­klagte Administrator Andreas G. (41) aus NRW alias „Phan­tom“ am Montag.

Nutzer „Puzzy“ alias Fritz Otto K. (66) aus Hamburg bettelte um Mitleid wegen einer gerisse­nen Niere, nur noch fünfpro­zentiger Sehkraft und De­pressionen: „Ich wurde mehr­fach in U-Haft als sogenannter Kinderschänder bedroht.“

Und der in Paraguay gefasste Nutzer „Don Dildo“ (60, Taxifah­rer Christian Manfred K. aus Schleswig-Holstein) berichte­te von traumatischen Erfah­rungen im Dschungel-Knast: „Es gab Asseln, Wanzen und Kakerlaken en masse. Die Wärter schlugen mich mit dem Gummiknüppel. Dage­gen sind die Haftbedingungen in Deutschland paradiesisch.“

Die Bekenntnisse der Kinder­schänder waren das Auftakt-Geplänkel für die Gutachten der Psychiater, die nach zwei Monaten Prozessdauer nun das Wort haben. Für Kirchen­heim-Mitarbeiter Alexander G. und Andreas G. emp­fehlen sie nach Infos der BILD die Sicherungsverwah­rung, da sie pädophil seien, selbst Kinder missbraucht hätten und ihre Kriminalpro­gnose ungünstig sei.

Dabei erhofften sich gerade die beiden Chefs des Netz­werks Strafrabatt, indem sie nach der Festnah­me am 13. April 2021 mit den Behörden kooperierten.

Inzwischen sind nach Hinwei­sen auf weitere Komplizen von Alexander G. und Andre­as G. Ermittlungsverfahren in München und Hannover ein­geleitet worden. Noch immer versuchen die Ermittler des BKA, mehr als 600 000 Miss­brauchsbilder durch Lö­schungsanträge aus dem Netz zu bekommen.

Ein Urteil in dem Verfahren wird für den 30. November erwartet.

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