Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag: Bundesanwaltschaft lehnt Übernahme ab
Das Landgericht Magdeburg treibt die juristische Aufarbeitung des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 voran.
Die Kammer bereitet den Beginn der Hauptverhandlung für den 22. Oktober vor und tagt dafür in einer eigens errichteten Interims-Halle am Jerichower Platz. Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahrensübernahme abgelehnt, das Verfahren bleibt damit in Sachsen-Anhalt.
Hintergrund: Tat vom 20. Dezember 2024
Ein 50-jähriger Mann steuerte am Abend des 20. Dezember 2024 einen Wagen auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und fuhr durch eine Menschenmenge. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, Hunderte erlitten Verletzungen. Einsatzkräfte der Polizei nahmen den Fahrer kurz nach der Tat fest.
Anklage: Sechsfacher Mord und versuchter Mord in 338 Fällen
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erhob im August 2025 Anklage.
Sie legt dem Beschuldigten sechsfachen Mord sowie versuchten Mord in 338 Fällen zur Last. Das Landgericht prüft die Zulassung der Anklage und bereitet parallel die Logistik für den Großprozess vor.
Prozess-Logistik: Interims-Gerichtssaal mit rund 700 Plätzen
Wegen der außergewöhnlichen Dimension des Verfahrens verlegt die Justiz die Verhandlung in eine Leichtbauhalle am Jerichower Platz.
Der Hauptsaal bietet Platz für etwa 700 Personen. Das Land kalkuliert bereits jetzt mit einem Millionenaufwand für Miete, Aufbau und Betrieb.
Staatsschutz-Frage: Verfahren bleibt in Sachsen-Anhalt
Die Bundesanwaltschaft sieht trotz der schweren Tat keinen Staatsschutzfall und übernimmt das Verfahren nicht.
Damit bleibt die Zuständigkeit beim Landgericht Magdeburg. Die Kammer hat angekündigt, zügig über die Eröffnung zu entscheiden und den Prozessbeginn ab 22. Oktober anzusetzen.Â
