Auch bei einer Probefahrt benรถtigt ein sogenanntes Quad im รถffentlichen Verkehrsraum eine Zulassung und eine entsprechende Pflichtversicherung. Beides konnte ein Mann in Bremerhaven-Lehe am gestrigen Montag, 29. August, nicht vorweisen, als ihn am Nachmittag eine Polizeistreife kontrollierte. Der 28-Jรคhrige hatte das Gefรคhrt kurz zuvor erworben und wollte es nach eigenen Worten nun einmal ausprobieren. Auf Nachfrage nach einer Zulassungsbescheinigung hรคndigte der Leher den Beamten lediglich eine Garantiebescheinigung aus. Eine Versicherung fรผr das Fahrzeug oder die Zulassung habe er nicht veranlasst. Wie sich herausstellte ist das genutzte Quad darรผber hinaus nicht fรผr Fahrten im รถffentlichen Straรenverkehr geeignet. Der Besitzer des Vehikels erhielt Strafanzeigen wegen Verstรถรen gegen die Abgabenordnung und das Pflichtversicherungsgesetz.
