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Quarantäne und Isolation fallen ab 1. Mai weg

Deutschland

Die Gesundheitsminister der Bundesländer einigen sich auf weitere Lockerungen in der Pandemie: Nach einer Corona-Infektion ist ab 1. Mai keine Isolation mehr nötig. Auch Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne. Auf freiwilliger Basis wird jedoch zu fünf Tagen Isolationszeit geraten.

Corona-Infizierte müssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten ab diesem Termin auf “Freiwilligkeit” beruhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin nach Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern. Ausgenommen seien Beschäftigte im medizinischen Bereich – für alle anderen gelte dann nur noch “die dringende Empfehlung”, sich im Fall einer Infektion in Selbstisolation zu begeben und nach Ablauf von fünf Tagen freizutesten.

“Die jetzige Regelung funktioniert zwar, ist aber dauerhaft nicht notwendig”, sagte Lauterbach. Ab dem 1. Mai solle ein Verfahren greifen, “dass im Großen und Ganzen auf Freiwilligkeit beruht”. Die Neuregelung gelte für Infizierte mit Symptomen und ohne Symptome gleichermaßen. Die Neuregelung müsse von den Ländern umgesetzt werden.

Für infizierte Beschäftigte im medizinischen Bereich sollten die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln fortgelten: Sie können sich nach fünf Tagen Isolation freitesten. Den aktuellen Stand des Pademiegeschehens bewertete Lauterbach vorsichtig optimistisch. “Der Wendepunkt scheint erreicht zu sein”, sagte er. “Die Fallzahlen gehen zurück.” Allerdings sei das Land noch “nicht in einer Situation, in der man entwarnen kann”.

Mit den Lockerungen bei den Quarantäneregeln sollen auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Sie gehen auf einen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurück. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen beendet werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt häufig jetzt schon nicht mehr.

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