Die Polizei in Andernach wurde durch mehrfache Anrufe darauf aufmerksam gemacht, dass sich ein Fahrradfahrer auf der B9 von Koblenz in Richtung Weißenthurm auf dem Seitenstreifen fahren würde. Kurz vor Mülheim-Kärlich konnte tatsächlich eine männl. Person auf dem Fahrrad angetroffen werden. Durch die eingesetzten Beamten wurde die Weiterfahrt unterbunden und die Person darüber aufgeklärt, dass es sich hierbei um eine Bundeskraftfahrstraße handeln würde. Hier sei das Befahren der Fahrbahn mit einem Fahrrad verboten. Als Begründung gab die Person an, dass heute sein erster Arbeitstag sei und er seinen Bus verpasst habe. Weil er nicht zu spät kommen wollte, habe er sich dazu entschieden mit dem Fahrrad zu fahren. Sein Navigationsgerät riet ihm dazu, dass er über die B9 fahren soll. Erst als es zu spät war, habe er erkannt, dass dies falsch war. Durch die eingesetzten Beamten wurde die Person von der B9 begleitet und ihm für seinen beruflichen Neustart alles Gute gewünscht.