Koblenz
Die Staatsanwaltschaft Koblenz fรผhrt gegen zwรถlf mรคnnliche und fรผnf weibliche Beschuldigte im Alter von 21 bis 73 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt bezieh ungsweise der Beihilfe hierzu.
Ein 51jรคhriger deutscher Staatsangehรถriger, der ein Unternehmen im Sicherheitsgewerbe in Rheinhessen betreibt, ist verdรคchtig, mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeitrรคge in Hรถhe von รผber 1 Million EUR hinterzogen zu haben. Hierzu soll er sich mehrerer Servicefirmen bedient haben, die an sein Unternehmen Rechnungen fรผr nie geleistete Arbeiten ausstellten.
Der 51jรคhrige Beschuldigte soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbetrรคge sodann abzรผglich einer Provision in bar zurรผckerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen “Schwarzgeld” erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemรคร zur Sozialversicherung angemeldete Schwarzarbeiter bezahlt worden sein sollen.
Bei den weiteren 16 Beschuldigten deutscher, tรผrkischer und aserbaidschanischer Staatsangehรถrigkeit handelt es sich um die eingetragenen und faktischen Geschรคftsfรผhrer der Servicefirmen sowie um Angestellte des 51jรคhrigen Beschuldigten, die diesen bei der Generierung des Schwarzgeldes und der Auszahlung der Schwarzlรถhne unterstรผtzt haben sollen.
In den frรผhen Morgenstunden des 18.02.2021 haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz circa 400 Einsatzkrรคfte des Hauptzollamtes Koblenz und des Zollkriminalamts Kรถln sowie der Steuerfahndung Mainz รผber 30 Wohnungen und Geschรคftsrรคume in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland durchsucht. Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Auรerdem wurden vorlรคufige vermรถgensabschรถpfende Maรnahmen ergriffen, fรผr die auch ein Bargeldspรผrhund eingesetzt wurde. Gegen drei Beschuldigte, nรคmlich den 51jรคhrigen Unternehmer, und zwei tรผrkische Staatsangehรถrige, die Servicefirmen betrieben haben sollen, wurden Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt. Die Beschuldigten befinden sich seit heute in Untersuchungshaft. Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtliche Hinweise:
Gemรคร ยง 266a Abs. 1 StGB macht sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beitrรคge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschlieรlich der Arbeitsfรถrderung, unabhรคngig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthรคlt. Gem. ยง 266a Abs. 2 StGB wird bestraft, wer als Arbeitgeber der fรผr den Einzug der Beitrรคge zustรคndigen Stelle รผber sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollstรคndige Angaben macht oder die fรผr den Einzug der Beitrรคge zustรคndige Stelle pflichtwidrig รผber sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lรคsst und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beitrรคge zur Sozialversicherung einschlieรlich der Arbeitsfรถrderung, unabhรคngig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthรคlt. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fรผnf Jahren, in schweren Fรคllen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemรครen Durchfรผhrung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis gefรผhrt ist oder zu fรผhren sein wird. Fรผr alle Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
