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Razzia u.a. in Koblenz im Ermittlungsverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit

Koblenz

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen zwölf männliche und fünf weibliche Beschuldigte im Alter von 21 bis 73 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt bezieh ungsweise der Beihilfe hierzu.
Ein 51jähriger deutscher Staatsangehöriger, der ein Unternehmen im Sicherheitsgewerbe in Rheinhessen betreibt, ist verdächtig, mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 1 Million EUR hinterzogen zu haben. Hierzu soll er sich mehrerer Servicefirmen bedient haben, die an sein Unternehmen Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausstellten.

Der 51jährige Beschuldigte soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen “Schwarzgeld” erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete Schwarzarbeiter bezahlt worden sein sollen.
Bei den weiteren 16 Beschuldigten deutscher, türkischer und aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit handelt es sich um die eingetragenen und faktischen Geschäftsführer der Servicefirmen sowie um Angestellte des 51jährigen Beschuldigten, die diesen bei der Generierung des Schwarzgeldes und der Auszahlung der Schwarzlöhne unterstützt haben sollen.

In den frühen Morgenstunden des 18.02.2021 haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz circa 400 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Koblenz und des Zollkriminalamts Köln sowie der Steuerfahndung Mainz über 30 Wohnungen und Geschäftsräume in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland durchsucht. Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen ergriffen, für die auch ein Bargeldspürhund eingesetzt wurde. Gegen drei Beschuldigte, nämlich den 51jährigen Unternehmer, und zwei türkische Staatsangehörige, die Servicefirmen betrieben haben sollen, wurden Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt. Die Beschuldigten befinden sich seit heute in Untersuchungshaft. Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266a Abs. 1 StGB macht sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Gem. § 266a Abs. 2 StGB wird bestraft, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für alle Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

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