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Regierung präzisiert gesetzliche Grundlage für Corona-Maßnahmen

Kanzlerin Angela Merkel hat in der Sitzung der Unions-Bundestagsfraktion nach Teilnehmerangaben bestätigt, dass die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Virus-Eindämmung präzisiert hat.
In einem zusätzlichen Paragraphen 28a werden in dem überarbeiteten Entwurf für das Bevölkerungsschutzgesetz nun Schutzmaßnahmen aufgelistet, die Bund und Länder im Falle einer Pandemie verhängen können.
Dies soll mehr Rechtssicherheit bei Klagen vor Gerichten bringen und dem Wunsch der Bundestagfraktionen entgegenkommen, dass der Gesetzgeber klarere Vorgaben für mögliche Einschränkungen per Verordnung und auch zeitlich begrenzte Grundrechtseingriffe machen solle. ‘

Am Freitag soll der Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

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