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Regierung will längere Arbeitstage erlauben

7. April 2020 2 Min. Lesezeit
CORONA NEWS  NEU

CORONA NEWS NEU

Die Bundesregierung plant wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. Für eine befristete Zeit könnten längere Arbeitszeiten bis zu zwölf Stunden, kürzere Ruhezeiten sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen nötig sein.

Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. “Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein”, schreibt das “Handelsblatt”. Es beruft sich auf einen Entwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet habe.

Demnach dürfe die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Die Verordnung sei bis Ende Juni befristet. “Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann”, heißt es im Verordnungsentwurf einschränkend. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden.

Von der Regelung sollen unter anderem Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimittel und Medizinprodukten betroffen sein.
Die Verordnung nennt aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement.
Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Die Ausnahmen sollen dazu beitragen, “die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sicherzustellen”.

Quelle: Handelsblatt * NTV

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