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René Benko beantragt Hausarrest mit Fußfessel

13. Oktober 2026 3 Minuten gelesen
René Benko Hausarrest

Innsbruck (Österreich) – Kommt René Benko bald aus dem Gefängnis? Der frühere Immobilienmilliardär hat einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Statt in einer Justizanstalt möchte der 49-Jährige seine Untersuchungshaft mit einer Fußfessel fortsetzen. Bereits am Mittwoch, 14. Oktober 2026, steht eine wichtige Entscheidung an.

Wie die österreichische „Kronen-Zeitung“ zuerst berichtete, möchte René Benko das Gefängnis verlassen. Sein Rechtsanwalt Norbert Wess bestätigte gegenüber BILD den entsprechenden Antrag.

René Benko: Hausarrest statt Gefängnis?

Das Landesgericht Innsbruck prüft am Mittwoch den Antrag. Die Richter entscheiden im Rahmen einer nichtöffentlichen Haftprüfung über die weitere Unterbringung des Unternehmers.

Bei einer positiven Entscheidung könnte Benko seine Untersuchungshaft außerhalb der Justizanstalt fortsetzen. Dafür müsste er eine elektronische Fußfessel tragen.

Als möglicher Aufenthaltsort kommt seine Luxusvilla im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg infrage. Alternativ könnte Benko eine eigens angemietete Wohnung nutzen.

Allerdings steht noch keine Entscheidung fest. Ob das Gericht den beantragten Hausarrest erlaubt, bleibt offen.

Gericht verurteilte Benko zu 30 Monaten Haft

Erst vor rund drei Wochen erhielt der frühere Immobilienunternehmer eine Haftstrafe von 30 Monaten. Das Gericht verurteilte ihn wegen Betrugs und betrügerischen Bankrotts.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei finanzielle Vorgänge. Dabei ging es um eine Schenkung an seine Mutter Ingeborg sowie um eine Mietvorauszahlung für die Immobilie auf der Hungerburg.

Nach Auffassung des Gerichts entzog Benko diese Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger.

Untersuchungshaft bereits auf Haftstrafe angerechnet

Bei der Urteilsverkündung erklärte Richter Norbert Hofer, dass Benko bereits zwei Drittel der verhängten Strafe durch seine Untersuchungshaft verbüßt habe.

Damit erfülle er nach Einschätzung des Richters die Voraussetzungen für eine Haftentlassung aus dieser Verurteilung.

Dennoch bedeutet das nicht automatisch, dass Benko das Gefängnis verlassen darf. Denn gegen den früheren Signa-Chef laufen weitere Verfahren.

Weitere Vorwürfe gegen den ehemaligen Signa-Chef

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien möchte wegen weiterer Vorwürfe eine Fortsetzung der Untersuchungshaft erreichen.

Bereits Anfang November muss sich Benko erneut vor Gericht verantworten. Dabei geht es unter anderem um ein Gewehr im Wert von rund 80.000 Euro.

Der Vorwurf lautet, dass Benko die Waffe dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen haben soll.

Außerdem beschäftigt sich das Verfahren mit einer Investition über fünf Millionen Euro. Das Geld stammt von Bauunternehmer und Strabag-Gründer Hans-Peter Haselsteiner.

Für diese weiteren Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.

Signa-Pleite: Gläubiger fordern Milliarden

Der Zusammenbruch der Signa-Gruppe zählt zu den größten Unternehmensinsolvenzen Österreichs. Die von René Benko gegründete Immobiliengruppe hinterließ Forderungen in Milliardenhöhe.

Rund 3.000 Gläubiger spielen im Zusammenhang mit den laufenden Verfahren eine Rolle.

Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren rund um den Signa-Komplex dauern weiterhin an. Weitere Wirtschaftsnachrichten und aktuelle Entwicklungen finden Leser auch in unserer Rubrik Deutschland.

Entscheidung über René Benkos Hausarrest am Mittwoch

Für René Benko steht damit ein wichtiger Gerichtstermin bevor. Am 14. Oktober entscheidet das Landesgericht Innsbruck über seinen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest.

Erlaubt das Gericht die beantragte Maßnahme, könnte Benko die Untersuchungshaft künftig mit Fußfessel außerhalb des Gefängnisses verbringen.

Lehnt das Gericht den Antrag ab, bleibt die bisherige Haftsituation zunächst bestehen, sofern keine andere Haftentscheidung ergeht.

Ob René Benko tatsächlich in seine Luxusvilla zurückkehren darf, entscheidet sich somit erst bei der Haftprüfung.

Weitere aktuelle Meldungen finden Sie in unseren Nachrichten.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.

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