Mordrevision in Karlsruhe: Nebenklägerin fordert härteres Urteil
Die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH rückt in einem der aufsehenerregendsten Gewaltdelikte des Jahres 2023 in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den Angeklagten am 18. November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die Kammer sah den Tatbestand des Totschlags erfüllt und stellte zudem das unerlaubte Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe fest. Nun will die Nebenklägerin eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.
Gewalttat am 23. Dezember 2023 in einem Naturfreundehaus
Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der Angeklagte während der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus auf. Dort erschoss er am 23. Dezember 2023 einen in einer benachbarten Unterkunft lebenden tunesischen Staatsangehörigen.
Die Tatwaffe: eine halbautomatische Selbstladepistole, für die er keine Erlaubnis besaß.
Die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH befasst sich auch mit der besonders brutalen Beseitigung der Leiche. Der Angeklagte zerteilte den Körper mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte diese mit Maschendraht und warf sie anschließend in den Rhein. Ermittler fanden später mehrere Leichenteile, was zur Aufklärung des Falls beitrug.
Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an
Mit ihrer Revision will die Nebenklägerin erreichen, dass das Urteil nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes erfolgt. Sie argumentiert, dass die Merkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe erfüllt seien. Das Gericht in Karlsruhe muss nun prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Bestand hat oder eine Neuverhandlung notwendig wird.
Termin vor dem Bundesgerichtshof
Die Hauptverhandlung über die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH findet am 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.
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