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Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten beschlossen

Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Die Landesregierung hat sich dabei für ein einheitliches Vorgehen entschieden. Minsiterpräsidentin Malu Dreyer: “Wir wollen keine Lex-Gütersloh. Aus diesem Grund werden wir die Regelungen, die für die Einreise nach Rheinland-Pfalz aus dem Ausland gelten, auch für Einreisen aus besonders betroffenen Gebieten anwenden. Welche Region zu einem Risokogebiet gehört, richtet sich nach den Einschäzugen des Robert Koch-Instituts”.

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Sommerferien im Urlaubsland Rheinland-Pfalz sollen sicher bleiben

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Rechtzeitig zum Start der Schulferien in den ersten Ländern wird diese Regelung am Freitag, dem 26. Juni 2020, in Kraft treten. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

„Der Landesregierung ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die dafür sorgt, dass Urlaub in Rheinland-Pfalz sicher bleibt und in Hotels und Pensionen auch handhabbar ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Hoteliers sichern sich durch eine Selbstauskunft ihrer Gäste ab. Wir waren darüber im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir müssen die Bedenken des Hotel- und Gaststättengewerbes ernst nehmen und alles tun, um die Entstehung weiterer Hotspots zu vermeiden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, begrüßt die Entscheidung. „Das ist eine zwar schmerzliche, aber richtige Entscheidung, die dem Gesundheitsschutz aller Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber geschuldet ist. Die überaus positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Rheinland-Pfalz hatte in den letzten Wochen viele wichtige Lockerungen für die Bevölkerung und unsere Branche möglich gemacht. Dieser erfolgreiche Weg darf nicht leichtfertig gefährdet werden.“

„Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Rheinland-Pfalz ein attraktives und sicheres Urlaubsland bleibt sind wichtig und zu begrüßen. Bei der Umsetzung müssen wir natürlich den Aufwand für die Tourismusbetriebe sehr gering halten. Klare und bundeseinheitliche Regelungen wären in diesem Zusammenhang wünschenswert“, ergänzte Stefan Zindler, Geschäftsführer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH.

„Viele gute Ideen, die den Tourismus im Land wieder ankurbeln sollen, und die rheinland-pfälzische Gastfreundschaft würden durch eine Blockade-Haltung, wie sie in anderen Bundesländern praktiziert wird, zunichtegemacht werden. Das Gastgewerbe ist auf Gäste und Berufs-Pendler angewiesen. Selbstverständlich geht die Gesundheit aller vor. Die Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests, um ein Risiko auszuschließen, ist deshalb eine pragmatische Lösung. Ein Fernbleiben der Gäste, nur, weil sie aus einem entsprechenden Gebiet einreisen, hätte jedoch fatale Folgen für die ohnehin schon stark gebeutelten Branchen – und auch für das Image des Urlaubslandes Rheinland-Pfalz“, so Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

„Lokale Ausbrüche zeigen, dass das Coronavirus weiter unter uns ist und wie wichtig es ist, schnell und entschieden zu reagieren. Zum Schutz der Bevölkerung gehört neben dem entschlossenen Vorgehen bei Ausbrüchen im eigenen Land auch der Schutz vor Infektionsgefahr aus Risikogebieten. Mit der neuen Regelung schaffen wir eine einheitliche Regelung für alle Menschen, die aus Gebieten einreisen, die aktuell besonders von Corona betroffen sind“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

Außerdem hat die Landesregierung eine Anpassung der sogenannten „Sperrzeiten“ für die Abgabe von Speisen und Getränken in Gastronomiebetrieben beschlossen. Die Sperrzeit ist nunmehr von 5 bis 24h vorgesehen mit einer Ausnahmemöglichkeit des örtlichen Ordnungsamts. Diese Lockerung sei gangbar, wenn sich die Menschen auch beim Besuch in Gastronomiebetrieben an die Hygieneaufgaben hielten.

 

Quelle  Land Rheinland Pfalz

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