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Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

10. Juli 2025 2 Min. Lesezeit
Bahnübergang Ailertchen Sperrung

Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom Staatsdienst aus: Neue Regelung zur Verfassungstreue vorgestellt

Mainz –

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant eine entscheidende Änderung beim Zugang zum öffentlichen Dienst. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber eine verpflichtende Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.

Die neue Regelung betrifft Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen – also auch Lehrer, Polizisten und Verwaltungsangestellte. Innenminister Michael Ebling (SPD) stellte die geplante Maßnahme im Rahmen des Verfassungsschutzberichts vor.

AfD gilt als extremistische Organisation

In der Erklärung müssen Bewerber schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das gilt auch rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre.

Laut Ebling zählt auch die AfD in Rheinland-Pfalz zu diesen Organisationen.

Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei als gesichert extremistisch ein.

Eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst soll damit ausgeschlossen werden.

Alice Weidel spricht von politischer Diskriminierung

AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert die Regelung scharf.

Sie wirft der Landesregierung vor, demokratische Grundprinzipien zu verletzen.

Die AfD wolle sich dadurch jedoch nicht einschüchtern
lassen.

Konsequenzen auch für bestehende Mitarbeiter

Die Regelung betrifft nicht nur neue Bewerber.

Auch bereits im Dienst stehende Personen können überprüft werden.

Eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation kann disziplinarrechtliche Folgen
haben.

Bei nachgewiesener Verletzung der Verfassungstreuepflicht droht im schlimmsten Fall die Entfernung aus
dem Dienst.

Ob und wie weit Maßnahmen greifen, soll jeweils im Einzelfall entschieden
werden.

Hintergrund: Verfassungsschutz aktualisiert Liste regelmäßig

Die Entscheidung basiert auf einer Liste des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Diese wird regelmäßig angepasst.

Sie enthält Organisationen mit nachgewiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

Auch die AfD steht auf dieser Liste.

Fazit

Rheinland-Pfalz sendet ein klares Signal:

Wer für den Staat arbeiten will, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Mit der neuen Maßnahme will die Regierung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken.

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