Am kommenden Freitag tritt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Das Land gehe umsichtig und zielstrebig mit großen Schritten einem positiven Sommer entgegen. „Die warmen Temperaturen treiben die Menschen nach draußen. Wir werden daher im Bereich des Sports und der Freizeitgestaltung einige Beschränkungen im Freien lockern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.
„Der positive Trend der letzten Wochen verfestigt sich. Dies gilt es auszubauen und gleichzeitig nicht leichtsinnig zu werden. Das Bedürfnis nach Normalität ist bei uns allen enorm. In der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen dürfen wir auch berechtigt optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Dennoch lassen wir Vorsicht walten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen”, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Trotz der guten Entwicklung blieben daher die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen blieben zunächst bestehen.
Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:
Bei einer Inzidenz unter 100:
Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht.
Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.
Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.
Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.
Bei einer Inzidenz unter 50:
Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.
Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.
Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.
Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.
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