In Rheinland-Pfalz sollen am 1. März mehrere Bereiche des öffentlichen Lebens wieder öffnen dürfen.
Unter anderem sieht die Landesregierung die Öffnung von Geschäften unter Vorbehalt vor.
Laut einem Beschlusspapier, das ntv vorliegt, dürfen gewerbliche Einrichtungen Einzeltermine vergeben, die für eine Person sowie eine weitere Person aus dem gleichen Hausstand gelten.
Zudem sollen Friseure und die medizinische Fußpflege ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.
Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte sollen laut Vorlage ihre Außenbereiche für den Kundenverkehr öffnen können.
Die Verordnung wird aktuell im Kabinett abgestimmt.
Quelle: NTV/Welt
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