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Rickling – Schädlingsbekämpfer fordert überhöhten Preis

Am Dienstag (15.03.2022) benötigte ein 21-jähriger Mann aus Rickling die Dienste eines Kammerjägers.

Durch eine Recherche im Internet fand er eine Firma, die solche Dienstleistungen anbot.

Stutzig wurde die Lebensgefährtin des Geschädigten beim Eintreffen des vermeintlichen Kammerjägers, der eine erhöhte Anfahrtspauschale verlangte, da er entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht aus Bad Segeberg sondern aus Bochum anreiste.

Für die Fahrt berechnete der vermeintliche Schädlingsbekämpfer eine Summe im mittleren dreistelligen Betrag mittels eines EC-Karten-Zahlgerätes und verließ dann die Wohnung.

Die Kriminalpolizei in Bad Segeberg hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei gibt nachfolgenden Tipp:

Sollten Sie Arbeiten an ihrem Haus oder Grundstück durchführen lassen wollen, informieren Sie sich bei örtlichen Handwerksbetrieben und lassen Sie sich bei Bedarf einen Kostenvoranschlag erstellen.

Wer den Notdienst vor Ort nicht kennt, schaut schnell ins Internet. Doch Vorsicht: Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen. Und sie täuschen gerne eine Ortsnähe vor. Deswegen sollte man gerade im Netz genauer hinschauen. Ist kein Impressum vorhanden oder gibt es viele identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, kann das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein.

Aber auch ein Telefonbuch ist nicht automatisch eine sichere Quelle für eine zuverlässige Firma vor Ort. Denn kriminelle Anbieter täuschen ihre Kunden einfach mit gekauften Ortsvorwahlen. Deswegen sollte man auch hier genauer hinschauen.

Grundsätzlich sollte sich jeder genau über die Firma informieren, die er beauftragen will. Fragen Sie am Telefon nach der genauen Anschrift und dem Namen der Firma. Schildern Sie Ihr Problem so gut wie möglich, um anschließend einen festen Preis für die Leistung vereinbaren zu können. Denn seriöse Handwerker können Ihnen Kosten für Anfahrt und die eigentliche Leistung genau benennen.

Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen:

Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben.

Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.

Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.

Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.

Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.

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