Rückruf bei REWE von ja! Paprika Kartoffelsticks
REWE - Rückruf - Paprika Kartoffelsticks
Rückruf: Glassplitter in “ja! Paprika Kartoffelsticks” – Gesundheitsgefahr durch mögliche Verunreinigung
Die Snäcky Knabbergebäck GmbH informiert über einen Rückruf des beliebten Knabberartikels
“ja! Paprika Kartoffelsticks”.
Betroffen sind ausschließlich Packungen der 125 g Größe mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.04.2025 und der Chargennummer L0010087303.
Die ja! Produkte sind Eigenmarken des Handelskonzerns REWE.
Mögliche Verunreinigung durch Glassplitter – Gesundheitliche Risiken
Das Unternehmen weist darauf hin, dass in einigen Packungen der betroffenen Charge Glasscherben enthalten sein könnten. Diese Verunreinigung stellt eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar.
Scharfe Glassplitter können beim Verzehr zu Verletzungen im Mundraum, in der Speiseröhre oder
im Magen-Darm-Trakt führen. Vom Verzehr des Produkts wird daher dringend abgeraten!
Betroffene Produktdetails im Überblick:
– Produkt: ja! Paprika Kartoffelsticks
– Inhalt: 125 g
– Chargennummer: L0010087303
– Mindesthaltbarkeitsdatum: 11.04.2025
– Verpackungsaufdruck: Angaben auf der Rückseite der Verpackung
Rückgabemöglichkeiten für betroffene Kunden
Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Betroffene Kunden werden gebeten, auf die genannten Angaben zu achten, um die betroffenen Packungen eindeutig zu identifizieren.
Sicherheitshinweis und Kontaktinformationen
Der Hersteller bedauert die Unannehmlichkeiten, die durch diesen Rückruf entstehen, und arbeitet intensiv daran, die Ursache der Verunreinigung zu ermitteln.
Kundenfragen zum Rückruf können direkt an die Snäcky Knabbergebäck GmbH gerichtet werden.
– Hotline: 0800 / 1234567 (kostenfrei)
– E-Mail: kundenservice@snaecky.de
Vorsorgemaßnahmen und Qualitätssicherung
Die Snäcky Knabbergebäck GmbH betont, dass die Qualitätssicherung an oberster Stelle steht. Um Vorfälle dieser Art zu vermeiden, werden bereits verschärfte Sicherheitskontrollen in den Produktionsstätten durchgeführt. Der Rückruf erfolgt aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken.
Was tun, wenn Sie das Produkt bereits verzehrt haben?
Sollten Sie das betroffene Produkt bereits verzehrt haben und gesundheitliche Beschwerden bemerken, wird empfohlen, umgehend ärztlichen Rat einzuholen. Schildern Sie dabei die Möglichkeit der Aufnahme von Glassplittern.