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Rückruf Riesengarnelenschwänze

15. Dezember 2025 2 Min. Lesezeit
Rückruf Riesengarnelenschwänze

Rückruf Riesengarnelenschwänze: Antibiotikum Oxytetracyclin in TK-Ware festgestellt

Beim Rückruf Riesengarnelenschwänze geht es um tiefgekühlte Ware im 800-Gramm-Beutel. Die zuständigen Stellen melden erhöhte Werte des Antibiotikums Oxytetracyclin. Deshalb läuft ein vorbeugender Rückruf. Wenn Du das Produkt gekauft hast, prüfe jetzt Beutel, Etikett und Mindesthaltbarkeitsdatum.

Welche Ware ist vom Rückruf betroffen?

Betroffen sind Riesengarnelenschwänze im 800-Gramm-Beutel. Als Importeur nennt die Meldung die Hamburger Feinfrost GmbH (Hamburg). Der Vertrieb lief über FrischeParadies GmbH & Co. KG. Die Veröffentlichung erschien am 11.12.2025 auf dem Portal lebensmittelwarnung.de.

Erkennungsmerkmale laut Meldung

  • Produkt: Riesengarnelenschwänze (tiefgekühlt), 800 g
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 14.09.2026 und 15.09.2026
  • Chargen-/Los-Kennzeichnung: VN 391 V 004
  • Weitere Kennzeichnung: 248009 FP Garn SW oK oS 8/12 AQ TK

Warum läuft der Rückruf?

Die Meldung nennt als Grund „Rückstände und Kontaminanten“. Konkret fanden Prüfer erhöhte Werte des Antibiotikums Oxytetracyclin. Daher raten die Behörden zum konsequenten Verzicht auf den Verzehr der betroffenen Packungen. So reduzierst Du jedes Risiko, auch wenn Du bereits einen Teil gelagert hast.

Wo wurde die Ware verkauft?

Nach aktuellem Stand betrifft der Rückruf mehrere Bundesländer. Dazu zählen Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen. Der Verkauf lief über FrischeParadies. Wenn Du dort einkaufst, kontrolliere Deine Tiefkühlvorräte besonders sorgfältig.

Was sollen Verbraucher jetzt tun?

Iss die betroffene Ware nicht. Bewahre den Beutel am besten geschlossen auf und bringe ihn zum Händler zurück. Laut Meldung nimmt man die Ware zurück und erstattet den Rechnungsbetrag. Wenn Du unsicher bist, vergleiche MHD und Chargennummer direkt am Etikett.

Weitere Infos rund um offizielle Warnmeldungen findest Du auch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Mehr Themen aus unserem Portal findest Du außerdem unter Warenrückruf, Deutschland und Verkehr.

 

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