München

Rund 30 illegale Einreiseversuche am Wochenende – Bundespolizei beendet mutmaßliche Schleusung auf A8

Rosenheim / Bad Feilnbach (ots)

Über das Wochenende (18./19. Juli) verteilt hat die Rosenheimer Bundespolizei insgesamt rund 30 Migranten beim Versuch, illegal einzureisen, gestoppt. Darunter befanden sich auch mehrere Serben, die offenbar von zwei Landsleuten mittels Pkw über die deutsch-österreichische Grenze geschleust werden sollten.

Samstagnacht kontrollierten die Bundespolizisten auf der A8 bei Bad Feilnbach einen Wagen mit serbischen Kennzeichen. Die Beamten beschuldigten Fahrer und Beifahrer des Einschleusens von Ausländern. Ersten Erkenntnissen zufolge waren sie für die Planung beziehungsweise Durchführung der Autofahrt in die Bundesrepublik verantwortlich. Dem Beifahrer sowie den vier Mitreisenden im hinteren Teil des Wagens fehlten die für den vorgesehenen Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere. Die fünf Serben wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt und anschließend der zuständigen Ausländerbehörde zugeleitet. Den 48-jährigen Beifahrer zeigten die Bundespolizisten zudem wegen Schleuserei an. Auch gegen den 26-Jährigen, der am Steuer des Wagens war, wurde wegen Einschleusens von Ausländern ein Strafverfahren eingeleitet. Er konnte die Dienststelle in Rosenheim nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen, wird sich aber voraussichtlich schon bald entsprechend verantworten müssen. Die mutmaßlich Geschleusten wurden an das für sie zuständige Ausländeramt weitergeleitet. Dort wird über ihren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein.

Von den am Wochenende insgesamt rund 30 festgestellten Migranten ohne Papiere hat die Rosenheimer Bundespolizei etwa 20 die jeweilige Einreise verweigert und sie der österreichischen Polizei überstellt. Ein Interesse an Schutz oder Asyl war bei ihnen nicht nachvollziehbar. Sie stammen unter anderem aus Nigeria, Ghana, Afghanistan, Albanien und dem Iran. Die übrigen zehn Personen wurden einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge oder einer Ausländerbehörde zugeleitet.

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