Säugling schwer verletzt: Vater in Mühlheim am Main wegen versuchten Totschlags in U-Haft
Ein schwerer Fall von mutmaßlicher Gewalt gegen ein Kind beschäftigt derzeit die Ermittlungsbehörden im Rhein-Main-Gebiet. Nachdem ein Säugling am Donnerstag, den 15. Januar, mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden war, nahmen die Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach – und die Kriminalpolizei Offenbach umfangreiche Ermittlungen auf. Im Raum steht der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts.
Der wenige Monate alte Säugling wurde nach ersten Erkenntnissen per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Ärzte stellten bei der Untersuchung erhebliche Verletzungen fest. Diese deuteten nach Einschätzung der Mediziner auf eine massive körperliche Gewalteinwirkung hin. Der Zustand des Kindes erforderte eine sofortige intensivmedizinische Behandlung, die aktuell weiterhin andauert.
Verdacht richtet sich gegen den Kindsvater
Im Zuge der bisherigen Ermittlungen verdichtete sich der Tatverdacht gegen den 35 Jahre alten Kindsvater. Die Kriminalpolizei nahm den Mann am Mittwoch an seiner Wohnanschrift in Mühlheim am Main vorläufig fest. Die Beamten führten den Zugriff im Rahmen eines koordinierten Polizeieinsatzes durch.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach – wurde der Beschuldigte noch am selben Tag einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Offenbach vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags. Der Richter ordnete zudem den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Ermittlungen dauern an
Die Ermittlungsbehörden arbeiten weiterhin intensiv an der Aufklärung der Hintergründe. Insbesondere die genauen Umstände, unter denen der Säugling schwer verletzt wurde, stehen im Fokus. Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei prüfen derzeit alle relevanten Spuren und werten medizinische sowie kriminaltechnische Erkenntnisse aus.
Zum Schutz des Kindes und aus ermittlungstaktischen Gründen geben die Behörden derzeit keine weiteren Details bekannt. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
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