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Säugling stirbt in Waschmaschine – Mutter wegen Totschlags angeklagt!

Baden-Württemberg - Totschlag - Geburt

Ein tragischer Vorfall erschüttert die Stadt Albstadt in
Baden-Württemberg

Eine 35-jährige Frau steht im Verdacht, ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat nun Anklage wegen Totschlags erhoben.

Säugling nach Geburt in Waschmaschine gelegt

Nach Informationen der Ermittlungsbehörden brachte die Frau Ende März 2025 ihr Baby allein zur Welt. Die Geburt fand heimlich im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung statt. Die Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus in Albstadt. Der Lebensgefährte der Frau wusste laut Anklage nichts von der Schwangerschaft oder der Entbindung.

Unmittelbar nach der Geburt soll die Frau das Neugeborene in die Waschmaschine gelegt haben. Zusammen mit schmutziger Wäsche verschloss sie laut Anklageschrift die Trommel.

Lebensgefährte startet ahnungslos Waschmaschine

Kurze Zeit später stellte der Lebensgefährte die Waschmaschine an. Er ahnte nicht, dass sich das Baby im Inneren befand. Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt bereits über Schmerzen geklagt und sich in medizinische Behandlung begeben.

Gegen 0:30 Uhr entdeckte der Mann das Neugeborene leblos in der Maschine. Er alarmierte sofort die Polizei. Eine hinzugerufene Notärztin konnte jedoch nur noch den Tod des Kindes feststellen.

Obduktion ergibt schweres Schädeltrauma

Die spätere Obduktion ergab als Todesursache ein ausgeprägtes Schädeltrauma. Zudem wurde ein starkes Gehirnödem festgestellt. Auch ein Sauerstoffmangel während des Waschvorgangs könnte zum Tod beigetragen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau in Kauf genommen hat, dass das Baby getötet wird. Der Vorwurf lautet deshalb auf Totschlag.

Mutter äußert sich nicht zu den Vorwürfen

Die 35-jährige Mutter wurde bereits kurz nach dem Vorfall festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Bisher hat sie sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Ob das Kind ein Mädchen oder ein Junge war, wurde nicht bekannt gegeben. Auch die Vaterschaft ist nach Behördenangaben ungeklärt. Mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte macht die Staatsanwaltschaft hierzu keine weiteren Angaben.

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