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Schlag gegen illegale Shisha-Tabak-Herstellung

29. Juli 2024 2 Min. Lesezeit
Frankfurt  illegale Shisha-Tabak-Herstellung

Schlag gegen illegale Shisha-Tabak-Herstellung

Frankfurt am Main / Kassel –

Mehr als drei Tonnen Tabak stellten Krรคfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main am Mittwoch,
den 24.07.2024, bei DurchsuchungsmaรŸnahmen in Kassel sicher.

Bei den MaรŸnahmen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kassel wurden in insgesamt
neun Wohn- und Geschรคftsrรคumen weiterhin rund 700 Liter Glycerin, 600 Liter Aromastoffe,
รผber 180 Liter Substitute und eine Vielzahl an Verpackungsmaterialien und Produktionsgerรคten fรผr die illegale Herstellung von Wasserpfeifentabak beschlagnahmt.

Gegen die vierkรถpfige Tรคtergruppierung aus dem Raum Kassel wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Steuerhehlerei durch die illegale Herstellung und den Verkauf von unversteuertem Wasserpfeifentabak ermittelt. Die Mรคnner im Alter von 21 bis 34 Jahren sollen den zuvor verdeckt gefรผhrten Ermittlungen zufolge arbeitsteilig an der illegalen Herstellung des Shisha-Tabaks beteiligt gewesen sein. Die Ermittlungen basieren auf einem Hinweis des
Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg.

Neben den Tabakwaren konnten auรŸerdem 26.500 Euro Bargeld, sowie elektronische Speichermedien, wie Handys und Laptops, sichergestellt werden.

“Durch die Sicherstellung des Tabaks und der groรŸen Anzahl an Vormaterialien und Utensilien zur Herstellung weiteren Shisha-Tabaks konnte durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein Steuerschaden im hohen sechsstelligen Bereich aufgedeckt werden. Zudem besteht die Gefahr von erheblichen gesundheitlichen Schรคden, insbesondere durch den Konsum von illegal hergestelltem Wasserpfeifentabak”, so ein Sprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

An der MaรŸnahme waren Krรคfte des Polizeiprรคsidiums Nordhessen, sowie des Technischen Hilfswerkes – Ortsverband Kassel, beteiligt.

Die weiteren Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kassel werden durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main – Dienstsitz Kassel gefรผhrt.

Zusatzinformationen:
Wasserpfeifentabak und Zigaretten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dรผrfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemรครŸ versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen. Wer Tabakwaren, fรผr die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare gewerbsmรครŸige Steuerhehlerei.

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