Schreckschusspistole im Handgepäck – Bundespolizei schreitet am Flughafen Köln/Bonn ein
Am Nachmittag des 10. Juli 2025 kontrollierte ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma I-SEC eine männliche Person am Flughafen Köln/Bonn. Die Kontrolle erfolgte an der Kontrollstelle ZKS 40, Spur 5. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes durchgeführt.
Der Mann hatte ein Handgepäckstück dabei. Noch vor Beginn der Kontrolle erklärte er, dass sich darin eine Schreckschusswaffe befinde. Er gab zudem an, dass sich ein Magazin mit Munition im Gepäck befinde.
Bei der anschließenden Durchleuchtung wurde die Waffe auf dem Monitor sichtbar. Das Sicherheitspersonal informierte umgehend die Bundespolizei. Eine motorisierte Streife traf wenige Minuten später am Kontrollpunkt ein.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine Schreckschusspistole, ein Magazin und sieben Patronen. Der Mann wies sich mit einem gültigen deutschen Personalausweis aus. Eine Überprüfung im polizeilichen Datenverbundsystem ergab keine Auffälligkeiten.
Die Bundespolizei stellte fest: Der Mann besitzt keinen kleinen Waffenschein. Der Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe ohne diesen Nachweis ist gesetzlich verboten. Deshalb wurden Waffe und Munition beschlagnahmt.
In einer ersten Befragung gab der Mann an, die Pistole seit rund 15 Jahren zu besitzen. Er habe sie in einem Waffengeschäft in Wuppertal gekauft. Nach eigenen Angaben habe er die Waffe zum Selbstschutz mitgeführt und schlicht vergessen, dass sie sich noch im Rucksack befinde.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen. Seine ladungsfähige Anschrift wurde festgestellt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Bundespolizei.
Wichtiger Hinweis:
Das Mitführen von Schreckschusswaffen ohne kleinen Waffenschein ist verboten. Besonders an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
