Bereits am Mittwoch, 02.09.2020 stellten Kontrolleure der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 22:40 Uhr auf der BAB 3 einen Klein-LKW mit roten Händlerkennzeichen fest, welcher insgesamt unsicher und immer wieder kurzzeitig über den Standstreifen gelenkt wurde. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Rastplatz Montabaur konnten dann zwar bei dem aus einem südosteuropäischen Staat stammenden Fahrer keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt werden, jedoch bedurfte der Klein-LKW einer genaueren Prüfung.
Nach Angabe des Fahrers sollte das Fahrzeug mit den angebrachten roten Kennzeichen eines deutschen Unternehmens von Süddeutschland aus ins Ruhrgebiet überführt werden. Da an dem LKW aber gravierende technische Mängel, beispielsweise ein beschädigter Fahrersitz, erhebliche Durchrostungen und starker Ölverlust an Getriebe und Hinterachse, festzustellen waren, wurde schließlich die Weiterfahrt von Seiten der Kontrolleure untersagt.
Der Fahrzeugschlüssel und die roten Kennzeichen wurden zur Verhinderung einer Weiterfahrt sichergestellt und eine eingehende Fahrzeugüberprüfung für den Folgetag vereinbart. Eine weitergehende Kontrolle des sichergestellten LKW konnte letztlich aber erst am Freitag erfolgen, da der Fahrer den vereinbarten Nachprüfungstermin zunächst nicht einhielt. Bei der Nachkontrolle wurde neben den bereits erkannten Mängeln festgestellt, dass der Handbremshebel zwar angezogen werden konnte, jedoch nicht arretierte und die Feststellbremse somit keine Funktion aufwies. Auch das Tragbild der Bremsscheiben war mehr als ungleichmäßig und ließ durch vorhandenen Rostansatz auf eine möglichenfalls mangelhafte Bremswirkung schließen. Eine Vielzahl weiterer geringerer Mängel rundete das insgesamt erschreckende Gesamtbild ab.
Aufgrund der polizeilichen Feststellungen zeigte der Fahrer sich einsichtig und gab an, dass man aufgrund der Offensichtlichkeit der Mängel nicht mehr mit dem LKW bei einer Prüforganisation vorstellig werden müsse. Er werde diesen nicht mehr in Betrieb nehmen, sondern mittels Transporter abholen lassen.
Gegenüber dem 37-jährigen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet. Die im vorliegenden Fall missbräuchlich genutzten roten Händlerkennzeichen des deutschen Unternehmens wurden in Absprache mit der ausstellenden Zulassungsbehörde nicht mehr ausgehändigt. Diesbezüglich dauern die Ermittlungen noch an.