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Schüsse, Schläge und Todesdrohung !

6. November 2025 3 Min. Lesezeit
Gaspistole von 50-Jährigem in Hagen

Amtsgericht Diez: Schüsse, Schläge und Todesdrohung – brutaler Streit um zehn Euro endet vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Diez verhandeln Richter derzeit einen Fall, der Fassungslosigkeit auslöst. Ein 18-Jähriger behauptet, sein Drogendealer habe ihn wegen zehn Euro mit einer Gaspistole angeschossen, brutal zusammengeschlagen und anschließend mit dem Tod bedroht. Der Fall zeigt, wie schnell ein kleiner Streit in rohe Gewalt umschlagen kann – und welche Folgen das für alle Beteiligten hat.

Ein Streit um zehn Euro eskaliert völlig

Der junge Mann kaufte nach eigener Aussage Cannabis bei einem Bekannten. Als der Verkäufer zehn Euro mehr verlangte, weigerte sich der Käufer zu zahlen. Statt einer Klärung griff der Dealer laut Anklage sofort zur Waffe: Er zog eine Gaspistole, zielte ins Gesicht des 18-Jährigen und drückte ab. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und suchte sofort Hilfe bei der Polizei. Beamte nahmen seine Anzeige auf und leiteten Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Doch der Albtraum ging weiter. Nur wenige Tage nach der Anzeige tauchte laut Opfer der Bruder des Täters auf dem Marktplatz von Diez auf. Er soll den jungen Mann bedroht und gefordert haben, die Anzeige zurückzuziehen – sonst werde er sterben. Kurz darauf griffen die Brüder den 18-Jährigen erneut an und schlugen ihm mehrere Zähne aus. Zeugen berichten, sie hätten Schreie gehört und einen Jugendlichen blutüberströmt auf dem Boden liegen sehen.

Gericht prüft Motiv, Glaubwürdigkeit und Gewaltbereitschaft

Das Amtsgericht Diez will nun klären, wie glaubwürdig die Schilderungen des Opfers sind und welche Rolle Drogen, Schulden und Revierstreitigkeiten spielten. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung zur Last. Beide Beschuldigten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Der Richter machte in der ersten Verhandlung deutlich, dass das Gericht konsequent gegen jede Form von Einschüchterung oder Selbstjustiz vorgehen werde.

Die Verhandlung wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Das Opfer erhält psychologische Betreuung, um die Folgen des Angriffs zu verarbeiten. Der Prozess zeigt erneut, wie schnell sich Gewalt im Drogenmilieu entlädt – und wie wichtig Prävention und Aufklärung bleiben.

Hintergrund: Gewalt und Bedrohung im Strafrecht

Wer mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand zuschlägt, begeht eine gefährliche Körperverletzung. Laut § 224 StGB drohen dafür bis zu zehn Jahre Haft. Auch eine Todesdrohung kann nach § 241 StGB strafbar sein, selbst wenn der Täter seine Drohung nie umsetzen wollte. Entscheidend ist, ob die Bedrohung ernst gemeint und geeignet ist, Angst auszulösen.

Opfer solcher Gewalt finden Unterstützung bei Beratungsstellen, etwa unter opferhilferlp.de, sowie bei der Polizei Rheinland-Pfalz. Wer Zeuge eines ähnlichen Vorfalls wird, sollte sofort den Notruf 110 wählen und helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

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Fazit: Der Prozess in Diez zeigt, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung sein darf. Das Gericht setzt mit diesem Verfahren ein klares Zeichen gegen Einschüchterung, Bedrohung und rohe Gewalt – auch dann, wenn es „nur“ um zehn Euro geht.

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