Am frühen Morgen des 05.12.2020 wurde ein 17-jähriger deutscher Staatsangehöriger mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankhaus in Cochem verbracht. Er hatte zuvor eine Feier auf dem Schulhof des Martin-von-Cochem-Gymnasiums in Cochem besucht. Im Verlauf der Party, an der nach derzeitigen Erkenntnissen etwa 15 Jugendliche und Heranwachsende teilgenommen haben und während der in teilweise erheblichem Umfang alkoholische Getränke konsumiert worden sein sollen, sollen mindestens zwei maskierte Personen mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe abgegeben haben, die jedoch nicht ursächlich für die Verletzungen des Geschädigten sind.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der zur Aufklärung des Geschehens veranlassten rechtsmedizinischen Begutachtung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob es während der Party überhaupt zu einer Gewaltanwendung zum Nachteil des Geschädigten gekommen und ob diese ggf. ursächlich für die festgestellten Verletzungen ist. Als Verletzungsursache in Betracht kommt auch ein Sturz des Verletzten. Nach den Vernehmungen der zwischenzeitlich ermittelten Teilnehmer der Feier liegen bislang keine gesicherten Erkenntnisse dafür vor, dass der Geschädigte angegriffen und hierdurch verletzt worden ist.
Der Geschädigte selbst wurde nach der Notaufnahme zwischenzeitlich in eine Fachklinik verlegt.
Er konnte aufgrund seiner erheblichen Verletzungen noch nicht zum Geschehensablauf befragt werden.
Die Auswertung der am Tatort gesicherten Spuren und die ergänzend veranlassten Ermittlungen dauern an. Nähere Einzelheiten hierzu können – auch auf Nachfrage – nicht erteilt werden, um deren sachgerechte Durchführung nicht zu gefährden.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt