Im Zusammenhang mit dem Schuss auf einen 13-jährigen Jungen in Kröv stellten die Ermittler bei der Untersuchung des Projektils fest, dass es sich bei der verwandten Waffe, entgegen der ersten Annahme, nicht um ein Luftgewehr, sondern um ein Kleinkalibergewehr gehandelt haben dürfte (dazu unsere Pressemitteilung vom 26.07.22 – https://s.rlp.de/BzwSQ).
In Laufe des gestrigen Nachmittags wandte sich der Tatverdächtige zunächst über seinen Rechtsanwalt an die Polizei.
Im Rahmen seiner Vernehmung gab der Mann an, Schießübungen auf seinem mit hohen Hecken umfriedeten Grundstück durchgeführt zu haben, um die neue Waffe zu testen. Hierbei habe vermutlich ein Querschläger das Gelände verlassen und das Kind getroffen.
Diese Angaben decken sich mit den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen.
Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, ist der Tatverdächtige Inhaber eines Waffenscheins und rechtmäßiger Besitzer mehrerer Schusswaffen.
Die Staatsanwaltschaft Trier beantragte aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Trier. Im Zuge der angeordneten Durchsuchungen wurden die Tatwaffe und weitere neun Schusswaffen aufgefunden und sichergestellt. Alle Waffen waren rechtmäßig im Besitz des mutmaßlichen Schützen.
Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Trier ermitteln nun zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Tatverdächtigen.