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Schwarz-Rot kippen Habecks „Heizgesetz“ !

24. Februar 2026 5 minutes read
HAbeck

Union und SPD wollen ein zentrales Wahlversprechen umsetzen: Das umstrittene „Heizgesetz“ aus der Habeck-Ära soll in wesentlichen Punkten ersetzt werden. Vor allem die bekannte 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen steht laut Bericht vor dem Aus. Allerdings gilt: Noch handelt es sich um Eckpunkte – die konkrete Gesetzesformulierung und die Zustimmung im Parlament stehen erst an.

Was ist laut Bericht konkret geplant?

Nach Informationen aus dem Bericht haben sich die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD auf Leitplanken für ein neues Regelwerk geeinigt. Der wichtigste Punkt: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Damit könnten Öl- und Gasheizungen weiterhin zulässig bleiben – teils sogar über das Jahr 2045 hinaus.

  • 65-Prozent-Regel soll wegfallen – die bisher zentrale Vorgabe für neue Heizsysteme soll gestrichen werden.
  • Öl- und Gasheizungen weiter möglich – der Weiterbetrieb soll grundsätzlich erlaubt bleiben; zugleich werden Beimischungen (Bioanteile) als Instrument genannt.
  • 2045-Vorgabe soll entfallen – die Regel, dass ab 2045 Heizungen vollständig mit „Ökoenergie/Kraftstoff“ laufen müssen, soll laut Bericht nicht mehr gelten.
  • Bio-Anteile ab spätem Jahrzehnt – genannt werden schrittweise Anforderungen (z. B. Beimischquoten bzw. Bioanteile), wobei spätere Stufen künftigen Regierungen überlassen werden könnten.
  • Beratungspflicht soll entfallen – die Pflicht zur Beratung beim Heizungseinbau soll gestrichen werden.
  • Förderung soll bleiben – staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch soll es weiterhin geben; die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch offen.

Wichtig: Das sind Eckpunkte aus einem Medienbericht – bis zur endgültigen Rechtslage können Details angepasst werden. Außerdem soll der Zeitplan straff sein: Ein Kabinettsbeschluss könnte demnach bereits im März möglich sein, anschließend wäre der Bundestag am Zug.

Was bedeutet das für Eigentümer, Vermieter und Mieter?

Für viele Haushalte ist entscheidend, ob ein Heizungstausch kurzfristig zwingend wird oder ob mehr Spielraum entsteht. Sollte die 65-Prozent-Pflicht tatsächlich wegfallen, würde das zunächst den unmittelbaren Umstiegsdruck reduzieren. Gleichzeitig können aber neue Anforderungen über Bioanteile, Förderlogik oder kommunale Wärmeplanung entstehen – also: weniger „Pflicht“, aber nicht automatisch „keine Regeln“.

Für Eigentümer

Mehr Optionen beim Austausch, insbesondere wenn Gas oder Öl weiterhin zulässig bleibt. Dennoch bleibt die Kostenfrage zentral: Wer heute investiert, sollte neben Anschaffung und Betrieb auch mögliche spätere Quoten/Anforderungen mitdenken.

Für Vermieter

Planungssicherheit ist das Stichwort: Einerseits könnten weniger harte Vorgaben den Handlungsspielraum erhöhen. Andererseits bleibt offen, wie Förderungen aussehen und wie sich Modernisierungskosten künftig umlegen lassen.

Für Mieter

Mieter spüren Änderungen meist über Warmmiete/Nebenkosten. Wenn Investitionen verschoben werden, kann das kurzfristig beruhigen. Allerdings bleiben Energiepreise und Effizienz entscheidend – eine alte Heizung kann auf Dauer teurer werden.

Offene Fragen: Das ist noch nicht geklärt

Auch wenn die Richtung klar wirkt, sind mehrere Punkte noch unscharf. Erstens ist die konkrete Förderhöhe noch nicht benannt. Zweitens ist offen, wie stark Bioquoten künftig steigen könnten. Drittens bleibt die Frage, wie Klimaziele im Gebäudesektor dann erreicht werden sollen – Kritiker warnen davor, dass Standards aufgeweicht werden könnten.

  • Wie hoch fällt die Förderung künftig aus – und wer bekommt sie?
  • Wie entwickeln sich die Bioquoten in den 2030er/2040er Jahren?
  • Welche Rolle spielen Wärmeplanung, Fernwärme und Effizienzstandards?
  • Wann tritt das neue Gesetz tatsächlich in Kraft (und mit welchen Übergangsfristen)?

Einordnung: „Heizgesetz“ vs. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

In der politischen Debatte heißt es oft „Heizgesetz“. Formal geht es jedoch um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dessen Reformen, die in den vergangenen Jahren besonders umkämpft waren. Deshalb ist es wichtig, genau hinzusehen: Wird das Gesetz wirklich „abgeschafft“ – oder werden Kernregeln ersetzt und neu justiert?

Bereits zuvor gab es unterschiedliche Lesarten dazu, was „abschaffen“ konkret bedeutet: mehr Technologieoffenheit und flexiblere Pfade, aber weiterhin politische Steuerung über Standards, Quoten und Förderung.

FAQ: Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Muss ich meine bestehende Heizung jetzt sofort austauschen?

Nach dem Bericht geht es vor allem um die Regeln für neue Heizungen bzw. den Austausch. Ob und wie Übergangsfristen gelten, hängt jedoch vom finalen Gesetzestext ab.

Darf ich künftig wieder eine neue Gasheizung einbauen?

Laut Eckpunkten soll das möglich bleiben; zugleich werden Bioanteile als Auflage diskutiert. Damit wäre es nicht zwingend „ohne Bedingungen“, sondern eher „unter neuen Bedingungen“.

Bleibt die Förderung für Wärmepumpe & Co.?

Ja, Förderungen sollen laut Bericht weiterlaufen, mindestens bis 2029 – die genaue Höhe ist jedoch noch offen.

Fazit

Unterm Strich zeichnet sich ein Kurswechsel ab: weniger starre Pflichten, dafür mehr Spielräume – und gleichzeitig neue Stellschrauben über Quoten und Förderpolitik. Entscheidend wird nun, wie der Gesetzentwurf konkret aussieht und welche Übergangsregeln am Ende gelten. Wer aktuell plant, sollte deshalb nicht nur auf Schlagworte achten, sondern die finalen Details abwarten.


Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf einem Medienbericht und dient der Einordnung. Maßgeblich sind der endgültige Gesetzentwurf und die Beschlüsse von Kabinett und Bundestag.

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