Am Montag nutzte eine 34-Jährige um 18:30 Uhr die Regionalbahn vom Haltepunkt Konz zum Hbf Trier und zeigte bei einer Fahrscheinkontrolle einen abgelaufenen Fahrschein vor. Eine vom Zugbegleiter hinzugerufene Streife der Bundespolizei, stellte bei der Personalienüberprüfung fest, dass die Frau nicht zum ersten Mal ohne gültigem Fahrticket unterwegs war: Zwei Strafvollstreckungshaftbefehle sowie drei Aufenthaltsermittlungen wegen Leistungserschleichung und Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte lagen gegen sie vor. Durch die Zahlung von 1273,50 EUR für die Staatsanwaltschaft Bremen, sowie 573,50 EUR für die Staatsanwaltschaft Koblenz hätte die Frau einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 170 Tagen entgehen können. Die Frau verfügte nicht über die geforderte Summe und wurde im Anschluss zur Justizvollzugsanstalt Zweibrücken verbracht.