Die Überprüfung eines 19-jährigen Sudanesen am Bahnhof Andernach erbrachte gleich mehrere Erkenntnisse für die Bundespolizei: Zum einen, dass er die Regionalbahn von Koblenz nach Andernach ohne Fahrschein nutzte und er sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält, zum anderen, dass zwei Fahndungsnotierungen gegen ihn vorliegen.
Er wurde im August 2019 vom Amtsgericht Hermeskeil wegen Betrugs verurteilt; zudem liegt ein Abschiebehaftbeschluss des Ausländeramtes Ahrweiler vom Dezember 2019 vor. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro nicht bezahlen konnte, verbüßt er nun ein 40-tägige Haftstrafe in der JVA Koblenz. Die zuständige Ausländerbehörde wurde, zwecks Einleitung ausländerrechtlicher Folgemaßnahmen bei Entlassung, über den Verbleib der Person informiert.
Strafverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt und Erschleichen von Leistungen wurden durch die Bundespolizei Trier eingeleitet.