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Schwentinental: Autofahrer bedrängt zivilen Streifenwagen

Donnerstagnachmittag bedrängte ein Autofahrer einen Zivilwagen der Polizei auf der Bundesstraße 76 in Höhe Schwentinental. Zudem überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit, missachtete den Mindestabstand, überholte auf dem rechten Fahrstreifen und gefährdete einen anderen Verkehrsteilnehmer. Die Zivilbeamten kontrollierten den 30-jährigen Mann und beschlagnahmten seinen Führerschein.

Gegen 17:00 Uhr befanden sich zwei Beamte mit einem zivilen Fahrzeug der Polizei auf dem Rückweg von einem Lehrgang aus der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung nach Kiel. Die Beamten befuhren die Bundesstraße 76, als sie zwischen der Abfahrt zur Mergenthaler Straße und der Kieler Stadtgrenze hinter sich einen weißen Audi SUV bemerkten. Das Verkehrsaufkommen war zu dieser Zeit hoch, sodass die Beamten mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die linke Fahrspur befuhren und langsamer fahrende Fahrzeuge überholten. Das weiße Fahrzeug fuhr zunächst so dicht auf, dass das Ablesen des Kennzeichens im Rückspiegel nicht mehr möglich war. Währenddessen betätigte der Fahrer die Lichthupe. Nachdem der Zivilwagen ein weiteres Fahrzeug, welches sich auf der rechten Spur befunden hat, passiert hat, scherte der SUV ohne zu blinken auf die rechte Fahrspur aus und beschleunigte stark. Auf der rechten Spur missachtete er erneut den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug. Der Fahrer lenkte den Audi, erneut ohne zu blinken, zurück auf die linke Fahrspur. Die Beamten konnten einen Zusammenstoß lediglich durch starkes Bremsen verhindern.

Die Beamten entschieden sich zu einer Kontrolle des Audi-Fahrers. Sie schalteten Blaulicht und Martinshorn ein und gaben Anhaltezeichen. Die geschätzte Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt 170 km/h, erlaubt sind in diesem Bereich maximal 70 km/h.

Auf dem Parkplatz eines Discounters in der Preetzer Straße führten die Beamten die Kontrolle durch. Eine Streifenwagenbesatzung des 4. Polizeireviers erschien zur Unterstützung.

Der 30-jährige Mann zeigte sich während der Kontrolle uneinsichtig. Nach Rücksprache mit der Kieler Staatsanwaltschaft ordnete der Bereitschaftsstaatsanwalt die Beschlagnahme des Führerscheines des Mannes an. Bis zu einer weiteren Entscheidung darf der 30-Jährige keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen. Auf den Mann kommt ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315d StGB sowie einer Nötigung gemäß §240 StGB zu. Zudem leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Überhöhten Geschwindigkeit, Unterschreiten des Mindestabstandes sowie des unzulässigen Überholens ein.

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