Schwere Körperverletzung mit Machete in Ochtendung
Schwere Körperverletzung am 08.08.2020 in der Nähe einer Grillhütte in Ochtendung
Wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz.
Der Beschuldigte ist verdächtig, am späten Abend des 08.08.2020 einem 21 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz im Bereich einer Grillhütte in Ochtendung mit einem Schlag einer Machete die linke Hand abgetrennt und ihn am Kopf verletzt zu haben. Der lebensgefährlich Verletzte wurde in einem Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt und befindet sich seit dem frühen Nachmittag des 09.08.2020 außer Lebensgefahr.
Der Beschuldigte räumt die Tat ein. Er lässt sich ein, er habe sich in seiner Gartenlaube aufgehalten und mit seiner Machete Feuerholz gehackt. Dabei habe er bemerkt, dass ein schwarzer PKW auf dem in der Nähe befindlichen Waldweg einen Unfall gehabt habe. Da er dem Fahrer habe helfen wollen, habe er sich mit seiner Machete zu dem PKW begeben. Der Fahrer habe jedoch für ihn völlig überraschend eine Schusswaffe aus dem Handschuhfach genommen und wiederholt auf ihn geschossen. Daraufhin habe er ihm mit der Machete eine Hand abgeschlagen. Mehrere Minuten danach sei ein größerer PKW aus Richtung der Grillhütte gekommen, aus dem zwei Männer ausgestiegen seien. Diese hätten ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen. Aufgrund von der Polizei festgestellter Verletzungen wurde auch der Beschuldigte zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Bei der in Rede stehenden Waffe hat es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt.
Der geständige Beschuldigte wurde nach der Tat vorläufig festgenommen, befindet sich jedoch seit dem Mittag des 09.08.2020 wieder auf freiem Fuß. Denn nach den bislang durchgeführten Ermittlungen, insbesondere den Aussagen der bereits vernommenen Zeugen und der vorliegenden Spuren am Tatort kann eine Notwehrlage derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden weitere Zeugen zu vernehmen, Tatort und Tatwerkzeuge eingehend zu untersuchen sowie rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein. Weitergehende Auskünfte können daher und angesichts des noch unklaren Sachverhalts auf absehbare Zeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.
Rechtliche Hinweise:
Eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB liegt u.a. vor, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Gemäß § 32 StGB handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.