Das Amtsgericht Frankenthal hat im Mรคrz 2020 einen damals 19 Jahre alten Fahrzeugfรผhrer wegen des Verdachts der Vergehen der fahrlรคssigen Tรถtung in zwei Fรคllen in Tateinheit mit fahrlรคssiger Kรถrperverletzung in zweiย Fรคllen sowie fahrlรคssiger Straรenverkehrsgefรคhrdung im Wege des Strafbefehlsverfahrens rechtskrรคftig zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewรคhrung ausgesetzt wurde.
Dieser Verurteilung lag ein schwerer Verkehrsunfall am 20.07.2019 in Mannheim zugrunde, bei dem das von dem Verurteilten gefรผhrte Fahrzeug, das mit vier weiteren jungen Mรคnnern besetzt war, auf der B44 von Lampertheim kommend bei regennasser Fahrbahn und dadurch bedingtem Aquaplaning aufgrund weit รผberhรถhter und den Witterungsverhรคltnissen unangepasster Geschwindigkeit von der Straรe abgekommen und mit einem Baum kollidiert war. Hierdurch wurden zwei der Mitfahrer getรถtet und ein weiterer Mitfahrer sehr schwer mit bleibenden Schรคden verletzt.
Nach rechtskrรคftigem Abschluss des Strafverfahrens wurden den Ermittlungsbehรถrden neue Beweismittel zur Verfรผgung gestellt. Dabei handelt es sich um mehrere Videoaufnahmen von PKW-Fahrten des verurteilten Fahrzeugfรผhrers, die nahelegen, dass der Verurteilte bereits vor dem Verkehrsunfall am 20.07.2019 bestrebt war, mit dem jeweils von ihm gefรผhrten PKW durch riskante Fahrmanรถver hรถchstmรถgliche Geschwindigkeiten seines Fahrzeugs zu erreichen. Diese neuen Beweismittel lassen insbesondere die subjektive Tatseite, also die Beweggrรผnde des Verurteilten fรผr sein Verhalten, in einem anderen Licht erscheinen und begrรผnden aus Sicht der Staatsanwaltschaft Landau den Verdacht, dass es dem Verurteilten regelmรครig darum ging, Hรถchstgeschwindigkeiten zu erreichen und er es auch bei der Fahrt am 20.07.2019 darauf angelegt hat, trotz regennasser, teils รผberfluteter Fahrbahn eine hรถchstmรถgliche Geschwindigkeit zu erzielen, um seine Mitfahrer zu beeindrucken. Dies begrรผndet den Verdacht eines Verbrechens, nรคmlich des grob verkehrswidrigen und rรผcksichtslosen Rasens mit Todesfolge gemรคร ยง 315d Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 StGB.ย
Die Staatsanwaltschaft Landau hat aufgrund der vorgenannten Umstรคnde die Wiederaufnahme des Verfahrens bei dem hierfรผr zustรคndigen Amtsgericht Landau beantragt.ย
Das Amtsgericht Landau hat den Antrag fรผr zulรคssig erklรคrt und der Verteidigung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sodann hat das Gericht zu entscheiden, ob das Verfahren wiederaufgenommen und die Hauptverhandlung durchgefรผhrt wird.ย
