Köln – ZeOS NRW und Polizei Köln geben bekannt:
Am Donnerstagnachmittag (2. März) haben Polizisten unter Beteiligung von Spezialeinheiten
insgesamt drei Wohnhäuser in Niederkassel-Mondorf, Köln und Bonn durchsucht und einen 47-jährigen Beschuldigten festgenommen. Hintergrund des unter Leitung der Polizei Köln geführten Einsatzes ist ein Ermittlungsverfahren der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS NRW) unter anderem wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls.
Die seit September 2022 verdeckt geführten Ermittlungen richten sich gegen eine vorwiegend rumänische Tätergruppierung im Alter von 30 bis 52 Jahren. Diese ist verdächtig, in wechselnder personeller Besetzung insgesamt neun Geldautomatensprengungen mit Festsprengstoff zwischen April 2021 und Februar 2023 in Nordrhein-Westfalen (sechs) und Rheinland-Pfalz (drei) verübt zu haben. Die Verdächtigen sollen überwiegend Fahrzeuge der Marken Alfa Romeo und Fiat genutzt haben. Die Tatbeute beläuft sich nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen auf rund 450.000 Euro. Weiterhin ist die Gruppierung verdächtig, eine Vielzahl von Fahrzeugdiebstählen und Einbrüchen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz begangen zu haben.
Hauptverdächtiger ist ein europaweit mit mehreren Haftbefehlen (u.a. in Luxemburg, Schweiz, Ungarn, Rumänien und Deutschland) gesuchter 47-jähriger rumänischer Staatsangehöriger. Der gegen diesen bereits im Vorfeld der Maßnahmen durch die Ermittler der ZeOS NRW erwirkte Haftbefehl konnte nunmehr vollstreckt werden. Der Beschuldigte wird im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt.
Im Rahmen des internationalen Informationsaustausches konnten die Ermittler Verbindungen der Tätergruppierung in sechs europäische Länder (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweiz, Österreich, Rumänien) feststellen.
Bei dem gestrigen Einsatz konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.