Sekundenschlaf ursächlich für Verkehrsunfall
Am Montagnachmittag ereignete sich auf der Bundesstraße 42 in Höhe der Ortslage Bad Hönningen ein Verkehrsunfall, bei dem die alleinbeteiligte Fahrzeugführerin leichte Verletzungen erlitt.
Die Fahrerin im mittleren Erwachsenenalter kam aus zunächst nicht bekannten Gründen nach links von ihrer Fahrbahn ab, querte die Gegenfahrbahn und kollidierte anschließend mit einem Verkehrsschild.
Durch den Verkehrsvorgang kam es zu keiner Gefährdung des Gegenverkehrs. Am Verkehrsschild und am PKW der Unfallverursacherin entstand Totalschaden. Ihr Beifahrer blieb unverletzt. Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass ein “Sekundenschlaf” der Fahrerin unfallursächlich war.
Nach einem Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft ist der Führerschein der Fahrzeugführerin vorläufig entzogen worden.