Sex-Skandal im Jugendknast
Mitarbeiterinnen sollen Verhältnis mit Inhaftierten gehabt haben
Sex-Skandal im Jugendknast
Mitarbeiterinnen sollen Verhältnis mit Knacki gehabt haben
Schleswig (Schleswig-Holstein) – Schlimmer Verdacht in einem norddeutschen Gefängnis! In der Jugendanstalt Schleswig sollen zwei Mitarbeiterinnen ein Verhältnis mit einem Häftling gehabt haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel gegen die beiden Frauen.
Mitarbeiterinnen sollen ihre Dienstpflichten verletzt haben
Der Verdacht: Die JVA-Beamtin und die Anstaltspsychologin, die nichts von dem Verhältnis der jeweils anderen gewusst haben sollen, könnten sich für eine vorzeitige Entlassung des Häftlings aus der zentralen Jugendstrafanstalt in Schleswig-Holstein eingesetzt haben.
Oberstaatsanwalt Henning Hadeler sagte gegenüber dem NDR:
„Der Anfangsverdacht dieses Verfahrens ist, dass den Mitarbeiterinnen vorgeworfen wird, ihre Dienstpflichten gegen durch dem Gefangenen gewährte Vorteile verletzt zu haben.“
Bereits am 9. Oktober soll es deshalb Durchsuchungen in dem Jugend-Gefängnis an der Schlei im Kreis Schleswig-Flensburg gegeben haben, erklärte Oberstaatsanwalt Hadeler weiter.
Straf- und Disziplinarverfahren eröffnet
Wie lange die beiden Beziehungen mit den beiden Frauen in der Einrichtung am Königswiller Weg andauerte, ist unklar. Sicher ist nur, bei dem Häftling soll es sich um einen volljährigen jungen Mann handeln.
Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist auch ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt eröffnet worden. Das ruht allerdings so lange, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Beide Mitarbeiterinnen sind von ihren Aufgaben derzeit freigestellt.
Insasse soll mit seinen Beziehungen geprahlt haben
Auch gegen den Häftling, der mittlerweile wieder auf freiem Fuß sein soll, wird vonseiten der Staatsanwaltschaftermittelt. Aufgeflogen waren die beiden Beziehungen offenbar, weil der Häftling damit vor anderen Insassen geprahlt haben soll.
Die Jugendanstalt Schleswig verfügt über 130 Haftplätze. Untergebracht werden hier Jugendliche (über 14 Jahre), Heranwachsende (über 18 Jahre) und junge Erwachsene (über 21 Jahre bis zum 24. Lebensjahr) aus ganz Schleswig-Holstein.