Eine sexuelle Belästigung im Regionalzug beschäftigt derzeit die Bundespolizei in München. Nach Angaben der Ermittler soll eine 28-jährige Frau während einer Zugfahrt zwischen Pfaffenhofen und München von einem bislang unbekannten Mann unsittlich berührt worden sein. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und wertet nun vorhandene Videoaufzeichnungen aus, um den Tatverdächtigen zu identifizieren. Die Ermittlungen dauern an.
Vorfall ereignete sich während der Fahrt der RB16
Nach bisherigen Erkenntnissen erschien die 28-jährige Ukrainerin am Freitagmorgen (10. Juli) bei der Bundespolizeiinspektion München und erstattete Anzeige. Sie schilderte, dass sie während der Fahrt im Regionalzug RB16 zwischen Pfaffenhofen und München auf einem Fensterplatz gesessen habe. Während sie ihre Augen geschlossen hatte, setzte sich ein bislang unbekannter Mann neben sie.
Nach Aussage der Geschädigten griff der Unbekannte ihr plötzlich und ohne Vorwarnung an die Brust. Die Frau reagierte sofort, stieß den Mann von sich weg und verließ umgehend ihren Sitzplatz. Anschließend hielt sie Abstand zu dem Tatverdächtigen, der ihr nach bisherigen Erkenntnissen nicht folgte.
Anzeige direkt nach Ankunft am Münchner Hauptbahnhof
Nachdem der Regionalzug den Münchner Hauptbahnhof erreicht hatte, begab sich die 28-Jährige unmittelbar zur Bundespolizei und schilderte den Vorfall. Die Beamten nahmen die Anzeige auf und leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung ein.
Darüber hinaus sichern die Ermittler vorhandene Beweise. Insbesondere sollen Videoaufzeichnungen ausgewertet werden, damit der bislang unbekannte Mann identifiziert werden kann. Ob sich weitere Zeugen im Zug befanden oder zusätzliche Hinweise vorliegen, ist derzeit noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Bundespolizei bittet um Unterstützung
Die Bundespolizei prüft nun sämtliche verfügbaren Aufzeichnungen. Dadurch hoffen die Ermittler, den Tatverdächtigen eindeutig identifizieren zu können. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Fall, wie wichtig es ist, sexuelle Übergriffe konsequent zur Anzeige zu bringen. Denn nur so können Strafverfolgungsbehörden entsprechende Ermittlungen aufnehmen und mögliche Täter zur Verantwortung ziehen.
Die Ermittlungen der Bundespolizei dauern derzeit an. Weitere Informationen zum Tatverdächtigen oder zum Fortgang des Verfahrens wurden bislang nicht veröffentlicht.
Hilfe für Betroffene sexueller Gewalt
Menschen, die Opfer einer sexuellen Belästigung oder eines sexuellen Übergriffs werden, sollten möglichst frühzeitig die Polizei informieren. Darüber hinaus stehen bundesweit Beratungsstellen sowie das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” unter der Rufnummer 116 016 rund um die Uhr kostenlos und vertraulich zur Verfügung.