Feuerwerksverbotszone Jahreswechsel 2022/2023
Hamburg –
1. Silvester 2022/2023 – Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt.
Zeit: 31.12.2022, 18:00 Uhr bis 01.01.2023, 01:00 Uhr Ort: Hamburg-Altstadt/-Neustadt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrรผcke, Ballindamm, Reesendamm und Rathausmarkt
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wird das Mitfรผhren, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskรถrpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstรคnde mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).
Nach den pandemiebedingten Einschrรคnkungen in den beiden vergangenen Jahren rechnet die Polizei bei dem anstehenden Jahreswechsel wieder mit einer deutlich stรคrkeren Frequentierung der Hamburger Innenstadt. In Anlehnung an die Erfahrungen aus den Vorpandemiejahren geht die Polizei Hamburg davon aus, dass etwa 10.000 Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plรคtzen der Innenstadt begrรผรen werden, darunter erfahrungsgemรคร auch viele Familien mit Kindern.
Anlรคsslich der Feierlichkeiten zu Jahreswechseln kam es vor 2019 in diesem Bereich immer wieder zu gefรคhrlichen und bedrohlichen Situationen durch – mitunter absichtlich – unsachgemรครes Abbrennen von Feuerwerkskรถrpern. Besucher(innen) und Einsatzkrรคfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenstรคnden beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 erlieร die Polizei Hamburg erstmalig eine Allgemeinverfรผgung, die unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster untersagte. Diese Maรnahme trug entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.
Um den Besucherinnen und Besuchern einen mรถglichst sicheren und damit auch vergnรผglichen, letzten Tag des Jahres 2022 zu ermรถglichen, erlรคsst die Polizei auch fรผr das bevorstehende Silvester eine (im Vergleich zu 2019) in Teilen modifizierte Allgemeinverfรผgung. Diese untersagt erneut das Mitfรผhren, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskรถrpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles auรer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2022, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2023, 01:00 Uhr und erstreckt sich รผber die Straรen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrรผcke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Die Einsatzkrรคfte der Polizei werden, wie gewohnt, ab den frรผhen Abendstunden des 31.12. verstรคrkt im Bereich der Binnenalster sowie des Rathausmarkts prรคsent sein und auch auf die รผbrigen Teile der Innenstadt ein besonderes Augenmerk legen.
Die Polizei Hamburg wird auch die diesjรคhrigen Erfahrungen wieder auswerten und dann entscheiden, ob Verรคnderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 vorgenommen werden.
