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Silvestereinsatz der Polizei in Köln

Köln 

Die Polizisten des Wachdienstes der Polizei Köln erhielten in der Silvesternacht auch in diesem Jahr wieder Unterstützung durch Beamte mehrerer Hundertschaften der Bereitschaftspolizei aus Nordrhein-Westfalen. Unter der Leitung von Polizeidirektor Michael Tiemann waren rund 400 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, um für einen sicheren Jahreswechsel in Köln und Leverkusen zu sorgen. Die sicherlich auch auf die Pandemie zurückzuführenden niedrigen Einsatzzahlen zeigen, dass sich bis auf wenige Ausnahmen der Großteil der Bürgerinnen und Bürger an die Appelle von Polizei und Stadt gehalten haben. Polizeipräsident Uwe Jacob: “Ich möchte mich bei den Menschen in unserer Region für Ihr Verantwortungsbewusstsein während dieses besonderen Jahreswechsels bedanken. Da wo wir auf kleine Gruppen getroffen sind, haben wir die Personen sofort angesprochen und Platzverweise erteilt.”

Insgesamt sprachen Polizisten in Köln und Leverkusen bis zum Neujahrsmorgen 74 Platzverweise (Vorjahr: 70) aus und nahmen 8 Personen (Vorjahr 38) in Gewahrsam.

Im Erfassungszeitraum, beginnend am Silvesterabend (18 Uhr) bis zum Neujahrsmorgen (9 Uhr), hat die Polizei in Köln und Leverkusen 34 Strafanzeigen (Vorjahr: 152) und 75 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung aufgenommen. In 14 Fällen laufen die Ermittlungen wegen Körperverletzungsdelikten (Vorjahr: 56). Bislang wurden drei Raubdelikte (Vorjahr: 2) angezeigt. Zudem ermitteln die Polizeibeamten in 3 Fällen wegen Sachbeschädigung (Vorjahr: 23) und in 2 Fällen wegen des Verdachts eines waffenrechtlichen Verstoßes (Vorjahr: 5).

Für einen 19 Jahre alten Kölner endete der Silvesterabend im Krankenhaus. Er flüchtete auf einem Mietroller vor einer Polizeikontrolle, stürzte und verletzte sich dabei schwer. Der Rollerfahrer und sein Sozius fielen gegen 22 Uhr einer Streifenwagenbesatzung auf der Friedrich-Karl-Straße in Köln-Niehl auf, da der 19-Jährige keinen Helm trug. Anhaltezeichen missachtete er und setzte seine Fahrt fort. Der Sozius sprang unterwegs ab und flüchtete zu Fuß, während der Rollerfahrer im Bereich der Allensteiner Straße von der Fahrbahn abkam und vom Roller fiel. Rettungskräfte brachten den jungen Mann mit einer Beinverletzung ins Krankenhaus. Die Polizisten stellten beim dem 19-Jährigen Atemalkohol fest. Sie ordneten nach einem Atemalkoholtest von fast einem Promille eine Blutprobe an und stellten den Führerschein sicher. Die Mietrollerfirma kümmert sich um den nicht mehr fahrbereiten Roller.

Im weiteren Verlauf der Nacht lösten Polizisten eine illegale Party in der Mesmerstraße in Köln-Buchforst auf. Dabei leisteten zwei junge Männer (22, 23) Widerstand. Wegen einer gemeldeten Ruhestörung klingelten die Einsatzkräfte gegen 1.30 Uhr bei den mutmaßlichen Verursachern. Kurz zuvor hatten sie laute Musik und diverse Männer- und Frauenstimmen aus der Wohnung wahrgenommen. Nach Öffnen der Haustür versuchten die 22- und 23-jährigen Männer, den Polizisten den Zutritt zu verwehren, widersetzten sich und drängten die Beamten ins Treppenhaus ab. Mit angeforderten Unterstützungskräften überwältigten die Polizisten unter anderem mit dem Einsatz von Pfefferspray die Aggressoren, verschafften sich Zutritt zur Wohnung und trafen auf insgesamt neun Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Alarmierte Rettungskräfte spülten den jungen Männern die Augen. Die Wohnungsinhaberin war nicht in der Wohnung, so dass alle Anwesenden einen Platzverweis erhielten. Die Beamten fertigten neun Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung und eine Strafanzeige gegen die beiden jungen Männer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Die in dieser Bilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen können, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (cr/rr)

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