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Skandal bei der Polizei – mehrere Suspendierungen

München – Die Pressemitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts im Wortlaut: Die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermitteln seit Mitte Juli 2018 gegen Beamte des Polizeipräsidiums München wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

LKA ermittelt gegen Münchner Polizeibeamte: Verdacht entstand schon 2018

Im Rahmen von Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei gegen einen mutmaßlichen Rauschgifthändler im Jahr 2018 ergaben sich Verdachtsmomente gegen Polizeibeamte des PP München hinsichtlich möglicher Betäubungsmitteldelikte. Daraufhin wurden die weiteren Ermittlungen umgehend an die Internen Ermittler des Landeskriminalamts, wie dies in solchen Fällen aus Neutralitätsgründen üblich ist, abgegeben und unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I durch das LKA weitergeführt.

LKA durchsucht mehrere Wohnungen von Münchner Polizisten – letzte Durchsuchung am Dienstag

Aufgrund der aus den umfangreichen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse durchsuchten im Dezember 2018 und Januar 2020, sowie in einem Fall am heutigen Tag, die LKA-Beamten die Wohnungen und die Arbeitsplätze der Verdächtigen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Verdächtigen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

Derzeit ermitteln die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt gegen insgesamt acht Angehörige des Polizeipräsidiums München, die fünf verschiedenen Dienststellen angehören.

Ihnen werden verschiedene Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Die individuellen Tatbeteiligungen der beschuldigten Beamten sind bislang noch offen und Gegenstand der Ermittlungen.

Weitere Auskünfte zu den Ermittlungen können derzeit nicht erteilt werden.

Auch die Polizei München nimmt Stellung: „Alle acht genannten Mitarbeiter des Polizeipräsidium München wurden aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe vom Dienst suspendiert. Disziplinarverfahren wurden gegen alle eingeleitet. Allerdings ruhen hier die weiteren disziplinarrechtlichen Ermittlungen bis die jeweiligen Strafverfahren abgeschlossen sind.“

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