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Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

18. August 2025 2 Min. Lesezeit
news Palma

Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte gegen Sohn der Kronprinzessin

Fast zwei Monate nach ersten Berichten über mögliche Anklagen steht fest:

Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 32 Straftaten vor – neun mehr als zuvor
bekannt.

Ein Gericht entschied am Montagnachmittag, dass ein Prozess stattfinden
wird.

Die Anklagepunkte im Überblick

Marius Borg Høiby wird unter anderem vierfacher Vergewaltigung beschuldigt.

Hinzu kommen 28 weitere Straftaten, darunter Missbrauch in engen Beziehungen, Gewalttaten, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Staatsanwalt Sturla Henriksbø betonte: „Die Anklage ist umfassend und schwerwiegend.“

Erschütternde Details aus den Ermittlungen

Die Polizei geht davon aus, dass Marius einige Taten dokumentiert haben
soll.


Dabei sollen Genitalaufnahmen ohne Zustimmung der Opfer angefertigt worden
sein.


Der Angeklagte bestritt bislang alle Vorwürfe.

Seine Anwältin erklärte im Juni: „Alle Vorfälle begannen einvernehmlich.
Mein Mandant wusste angeblich nicht, dass die andere Person geschlafen
haben könnte.“

Mögliche Strafen

Staatsanwalt Henriksbø sieht für Marius Borg Høiby eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft.

Der Prozess ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass die königliche Herkunft keinen Einfluss auf die Anklage haben
darf.

Information der mutmaßlichen Opfer

Rechtsanwalt John Christian Elden vertritt drei der mutmaßlichen Opfer.

Er erklärte, dass die Frauen vor der Pressekonferenz über die Anklage informiert
wurden.


„Der Fall bleibt für alle Beteiligten eine enorme Belastung“, so Elden.

Stellungnahme des Königshauses

Die norwegische Königsfamilie äußerte sich zurückhaltend:

„Es ist Sache der Gerichte, diesen Fall zu prüfen, darüber hinaus haben wir
nichts hinzuzufügen.“

Frühere Anklagepunkte

Ende Juni wurden bereits folgende Vorwürfe bekannt:

  • Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr

  • Zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr

  • Vier Fälle von sexuellem Übergriff

  • Ein Fall von Missbrauch in engen Beziehungen

  • Zwei Fälle von Körperverletzung

  • Ein Fall von Vandalismus

  • Ein Fall von Drohungen

  • Fünf Verstöße gegen einstweilige Verfügungen

  • Ein Fall von Beleidigung eines Polizisten

  • Fünf Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss)

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