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Soldat wegen dreifachen Mordes und wegen fahrlässiger Tötung verurteilt !

1. Dezember 2025 2 Min. Lesezeit
Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg

Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg

Revision des Angeklagten endgültig verworfen

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts Verden im Fall des dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Der 6. Strafsenat des BGH verwarf den Revisionsantrag des Angeklagten am 26. November 2025. Damit ist die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe rechtskräftig. Das Gericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg bleibt somit unverändert bestehen.

Hintergrund der Tatserie vom 1. März 2024

Nach den Feststellungen des Landgerichts drang der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden gewaltsam in mehrere Wohnhäuser ein. Er überraschte dort vier Personen und schoss mehrfach auf sie. Drei der Opfer, darunter der neue Partner seiner Ehefrau, dessen Mutter sowie eine Freundin der Ehefrau, starben sofort. Das Gericht wertete diese Taten als heimtückische Morde.

Tragischerweise kam auch ein Kleinkind ums Leben. Das Landgericht stufte diesen Todesfall als fahrlässige Tötung ein. Der Angeklagte nahm das Kind nicht wahr, als er auf dessen Mutter schoss. Die Kombination aus Mord und fahrlässiger Tötung führte zur Bildung einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe.

Bewertung des Bundesgerichtshofs

Der BGH prüfte das Urteil vollständig anhand der Sachrüge. Die Richter fanden keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Somit bleibt das Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg endgültig bestehen und erhält volle Rechtskraft. Der Beschluss verdeutlicht erneut die strenge Bewertung heimtückischer Tötungsdelikte durch die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Relevanz für Rechtsprechung und Öffentlichkeit

Die Entscheidung schafft bundesweite Aufmerksamkeit, da das Gericht ein besonders schweres Gewaltverbrechen rechtlich bestätigte. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führt nahezu zwingend zu einer stark verlängerten Mindesthaftdauer. Der Fall zeigt außerdem, wie Gerichte die Abgrenzung zwischen Mordmerkmalen und fahrlässiger Tötung treffen.

Weiterführende Informationen

Leserinnen und Leser finden zusätzliche Hintergründe zu ähnlichen Fällen im Nachrichtenbereich unter blaulichtmyk.de/news/ sowie bundesweite Meldungen unter blaulichtmyk.de/deutschland/. Offizielle Auskünfte liefert zudem der Bundesgerichtshof.

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