Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass die Öffnung von Läden und Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung widerrufen wird.
Die Regelung, die am 17.03.2020 in Kraft getreten war, machte es möglich, dass Geschäfte, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, bis zum 19.04.2020 auch an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen konnten.
Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, flexibel auf das erhöhte Kaufverhalten aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation zu reagieren und durch die Entzerrung der Öffnungszeiten auch die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Da von den Optionen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen kaum Gebrauch gemacht wurde und die Versorgung der Bevölkerung trotzdem gesichert war, ist die Öffnung der Geschäfte in Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen nicht mehr notwendig. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.
An Sonn- und Feiertagen durften in Rheinland-Pfalz Läden und Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkauften.
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