Bedingt durch die Flutkatastrophe im Ahrtal und allgemein durch die sich
häufenden Starkregen- und Hochwasserereignisse erhalten die Verbandsgemeinden und die
Untere Wasserbehörde beim Landkreis Neuwied vermehrt Anrufe von besorgten Bürgern, die
zum Beispiel von umgestürzten Bäume in einem Bachlauf berichten oder Angst haben, dass
durch Ansammlungen von Treibgut eine Überflutungsgefahr bestehen könnte.
Die Kreisverwaltung macht daher darauf aufmerksam, dass von jedem Einzelnen
Sorgfaltspflichten zu beachten sind, um schädliche Einwirkungen auf die Gewässer zu
vermeiden: Abfälle und Grünschnitt dürfen nicht in oder am Gewässer entsorgt werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Benutzung eines Gewässers grundsätzlich der
Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf. Wasserdarf nicht einfach zu
Bewässerungszwecken oder zum Gartengießen entnommen und Gewässer dürfen nicht ohne
behördliche Zulassung aufgestaut oder abgesenkt werden. Innerhalb eines Zehn-Meter-
Gewässerschutzstreifens dürfen keine Anlagen (Zäune, Mauern, Stege, Brennholzlagerung,
Grasschnitt, Gartenhäuschen, Spielgeräte oder ähnliches) ohne Genehmigung der Unteren
Wasserbehörde errichtet werden.