AktuellesNewsNR / AK

Sorgfaltspflicht an Bächen und Flüssen

Bedingt durch die Flutkatastrophe im Ahrtal und allgemein durch die sich

häufenden Starkregen- und Hochwasserereignisse erhalten die Verbandsgemeinden und die

Untere Wasserbehörde beim Landkreis Neuwied vermehrt Anrufe von besorgten Bürgern, die

zum Beispiel von umgestürzten Bäume in einem Bachlauf berichten oder Angst haben, dass

durch Ansammlungen von Treibgut eine Überflutungsgefahr bestehen könnte.

Die Kreisverwaltung macht daher darauf aufmerksam, dass von jedem Einzelnen

Sorgfaltspflichten zu beachten sind, um schädliche Einwirkungen auf die Gewässer zu

vermeiden: Abfälle und Grünschnitt dürfen nicht in oder am Gewässer entsorgt werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Benutzung eines Gewässers grundsätzlich der

Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf. Wasserdarf nicht einfach zu

Bewässerungszwecken oder zum Gartengießen entnommen und Gewässer dürfen nicht ohne

behördliche Zulassung aufgestaut oder abgesenkt werden. Innerhalb eines Zehn-Meter-

Gewässerschutzstreifens dürfen keine Anlagen (Zäune, Mauern, Stege, Brennholzlagerung,

Grasschnitt, Gartenhäuschen, Spielgeräte oder ähnliches) ohne Genehmigung der Unteren

Wasserbehörde errichtet werden.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"