SOS-Geste verhindert Entführung: Sechsjähriges Mädchen rettet ihre Familie in Wien
In Wien vereitelte ein sechsjähriges Mädchen mit einer international bekannten SOS-Geste die Entführung ihrer Mutter und ihres kleinen Geschwisterkindes. Die Polizei griff rechtzeitig ein, nachdem das Kind unauffällig um Hilfe bat. Der dramatische Vorfall ereignete sich in einem Parkhaus der österreichischen Hauptstadt.
Unfall führt Polizei zu dramatischer Lage
Der 39-jährige Vater der Kinder, ein irakischer Staatsbürger, verursachte am Abend einen leichten Unfall in einem Parkhaus. Als der Unfallgegner nach einem Führerschein fragte, konnte der Mann keinen vorweisen. Die alarmierte Polizei stellte fest, dass er tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Laut Polizeisprecher verhielt sich der Mann „seltsam und unruhig”, was die Beamten zusätzlich aufmerksam machte.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten die verängstigte Mutter und ihre zwei Kinder auf dem Rücksitz. Das älteste Kind zeigte mutig die SOS-Geste – offene Handfläche, Daumen einklappen, Hand schließen – ein international anerkanntes Zeichen für akute Gefahr.
Mutter bricht in Tränen aus – einstweilige Verfügung bereits erwirkt
Nachdem die Beamten das SOS-Zeichen bemerkten, baten sie die Mutter aus dem Auto. Diese brach sofort in Tränen aus und flehte um Hilfe. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Frau bereits früher eine einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Partner erwirkt hatte.
Wie die Ermittlungen ergaben, soll der Mann die Mutter kurz zuvor mit einem Messer bedroht und sie gezwungen haben, mit den Kindern in das Auto einzusteigen. Die Polizei fand im Fahrzeug drei Messer sowie ein weiteres im mitgeführten Kinderwagen.
Polizei verhindert Schlimmeres – Mann in U-Haft
Die Beamten befreiten die Mutter und die Kinder unverzüglich aus der bedrohlichen Lage. Der 39-Jährige wurde festgenommen und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Drohung, Freiheitsentziehung und Verstößen gegen die einstweilige Verfügung.
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