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SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Rammstein Frontmann Anwälte Schertz Bergmann

GERICHT - TILL LINDEMANN - RAMMSTEIN

SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Schertz Bergmann

DER SPIEGEL ist mit seinem Versuch, der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte Teile einer für ihren Mandanten Till Lindemann veröffentlichten Presseerklärung gerichtlich untersagen zu lassen, gescheitert.

DER SPIEGEL hatte in einem langen Beitrag zur Rechtfertigung seiner Berichterstattung zuletzt selbst erklärt:

“Die jüngste Pressemitteilung der von Lindemann beauftragten Kanzlei Schertz Bergmann ist obendrein handwerklich schlampig formuliert worden. Denn darin steht unter anderem, dass wir zwei falsche Tatsachenbehauptungen im Text hätten, die uns das Landgericht Hamburg untersagt habe – was nicht stimmt. Nachdem sich die Kanzlei geweigert hat, dies von sich aus zu korrigieren, gehen wir nunmehr rechtlich gegen die Pressemitteilung vor.” (spiegel.de v. 25.07.2023)

Spiegel bleibt erfolglos gegen Lindemann Anwälte

Diese rechtlichen Schritte blieben erfolglos. Das diesmal vom SPIEGEL selbst angerufene Landgericht Hamburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 14.08.2023 zurückgewiesen und dabei festgestellt, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des SPIEGEL durch die Presseerklärung nicht verletzt ist. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, die vom SPIEGEL erfolglos angegriffene Äußerung könne als Bewertung der gerichtlichen Entscheidung verstanden werden. Für das vom SPIEGEL angesetzte Verständnis, es handele sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, fehle es nach einer Klarstellung der Kanzlei an der Wiederholungsgefahr.

Hierzu erklärt Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz:

“Nachdem dem SPIEGEL bereits große Teile seiner Berichterstattung über unseren Mandanten Till Lindemann – insbesondere die Kernvorwürfe – untersagt wurden, weil sie dessen Persönlichkeitsrecht eklatant verletzten, hatte der SPIEGEL den beispiellosen Versuch unternommen, gegen uns als Rechtsanwälte vorzugehen, offenbar, um uns mundtot zu machen. Auch hiermit ist der SPIEGEL nun vollkommen zu Recht gescheitert.”

Ob Rechtsanwälte, die wie hier eine Äußerung für ihren Mandanten im Rahmen der Interessenvertretung in einer Pressemitteilung tätigen, überhaupt diesbezüglich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können oder es nicht vielmehr auch an der Passivlegitimation fehlt, hat das Landgericht offengelassen.

Presseerklärung Schertz Bergmann

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