Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil im Umfeld des „Kölner Drogenkriegs“
Nach dem Sprengstoffanschlag in Köln auf ein Modegeschäft hat das Amtsgericht Köln am Donnerstag (18. Dezember 2025) ein Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen 19-jährigen Niederländer nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Der Angeklagte soll die Tat im September 2024 begangen haben, als er noch 18 Jahre alt war.
Tatablauf: Stein, eingeschlagenes Schaufenster und Sprengsatz im Laden
Nach den Feststellungen des Jugendschöffengerichts ging der Täter frühmorgens zu dem Geschäft in der Kölner Innenstadt. Er schlug das Schaufenster mit einem Pflasterstein ein. Danach platzierte er einen Sprengsatz in einer Plastiktüte im Laden und zündete ihn. So entstand der Sprengstoffanschlag in Köln mit massiven Folgen.
Außerdem filmte der Täter die Detonation mit seinem Handy. Er schickte das Video anschließend an den Auftraggeber. Das Gericht ging davon aus, dass er den Job über Snapchat bekam. Ein bislang unbekannter Fahrer brachte ihn laut Urteil in die Nähe des Tatorts und holte ihn danach wieder ab.
2.000 Euro versprochen, 600.000 Euro Schaden verursacht
Für den Anschlag sollen ihm 2.000 Euro versprochen worden sein. Gleichzeitig richtete die Explosion einen enormen Schaden an. Nach Angaben aus dem Verfahren entstanden durch die Detonation und den folgenden Brand rund 600.000 Euro Sachschaden am Laden und am Gebäude. Der Angeklagte erklärte über seine Verteidigerin, er habe mit dem Geld Schulden aus Verkehrsdelikten in den Niederlanden begleichen wollen.
Verbindung zum „Kölner Drogenkrieg“ und weiterer Prozess am Landgericht
Die Ermittler ordnen den Sprengstoffanschlag in Köln dem Umfeld des sogenannten „Kölner Drogenkriegs“ zu. Als mutmaßlicher Drahtzieher gilt ein 24-Jähriger, der aktuell vor dem Kölner Landgericht steht. Hintergrund soll ein Konflikt um gestohlene Drogen sein. In diesem Zusammenhang kam es seit 2024 immer wieder zu Gewalt, darunter weitere Anschläge sowie Geiselnahmen.
Weitere Infos zum Gericht findest Du bei der Presse-Seite des Amtsgerichts Köln. Grundlagen zum Jugendstrafverfahren erklärt außerdem die NRW-Justiz.
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