Pfaffenhofen –
Neben berufsÂrechtlichen Sanktionen droÂhen dem Mediziner M. W. Â nun auch strafrechtliche KonsequenÂzen!
„Arbeits- und berufsrechtlich ist eine Impfpflicht für PraxisÂmitarbeiter bisher nicht durchsetzbar“, sagte der Präsident der bayerischen LandeszahnÂärztekammer, Christian BerÂger.
Sollte sich der Sachverhalt wie berichtet abÂgespielt haben, kündigt der Verbandsvorsitzende eine Ahndung an.
„Unabhängig von diesem Sachverhalt ist von Gesetzes wegen die ErÂteilung eines Rügebescheids, gegebenenfalls mit AuferleÂgung einer Geldbuße bis maÂximal 5 000 Euro vorgeseÂhen.“ Bei schwereren VerstöÂßen gegen die Berufsordnung seien auch Strafen bis 100 000 Euro möglich.
Selbst ein Entzug der Approbation ist denkbar und möglich.
Dr. W. (verheiratet, zwei Söhne) hatte für sich und seine Angestellten einen Impftermin  besorg.
Der Termin wurde per Kurznachricht an alle MitarbeiterInnen weitergeleitet.
Wie viele der Beschäftigten der Aufforderung gefolgt sind, ist nicht klar.
Offenbar war die Akzeptanz in der Belegschaft hoch.
Was folgte, war ein riesiÂger Shitstorm, in sozialen Netzwerken werden sogar Morddrohungen geäußert!
Im Internet überschlagen sich die Kommentare, wonach sich Patienten von Dr. W. abwenden und seinen Mitarbeitern raten, ihn vorm ArbeitsÂgericht zu verklagen.
In der Praxis in Pfaffenhofens Altstadt geht man nach dem Shitstorm auf Tauchstation.
Dr. W. will sein eigenmächtiÂges Vorgehen nicht mehr kommentieÂren – dabei hatte er am WoÂchenende im „Donaukurier“ noch gesagt: „Ich ziehe das durch. Ich habe mich wirklich damit auseinandergesetzt.“
Lediglich den harschen Ton in einer WhatsApp seiner PraÂxismanagerin an die MitarbeiÂter bedauerte er.
Darin hieß es: „Es werden alle MitarbeiÂter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchÂte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt.“
Dieser fast erpresserische Ton ruft nun auch die StaatsÂanwaltschaft Ingolstadt auf den Plan:
„Bei uns ist eine Strafanzeige gegen einen Zahnarzt im Zusammenhang mit dessen möglicher AufforÂderung an seine Mitarbeiter, sich mit der Corona-SchutzÂimpfung impfen zu lassen, eingegangen“, sagte OberÂstaatsanwältin Andrea Grabe
Man prüfe den AnfangsÂverdacht einer Straftat.
Nach Einschätzung des renommierÂten Augsburger Strafrechtlers Michael Weiß könnte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein: „Es ist eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Es besteht ja keine Impfpflicht, sondern nur eine Empfehlung.“
