Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “Keine Impfung – kein Gehalt ” Arzt
Pfaffenhofen –
Neben berufsrechtlichen Sanktionen drohen dem Mediziner M. W. nun auch strafrechtliche Konsequenzen!
„Arbeits- und berufsrechtlich ist eine Impfpflicht für Praxismitarbeiter bisher nicht durchsetzbar“, sagte der Präsident der bayerischen Landeszahnärztekammer, Christian Berger.
Sollte sich der Sachverhalt wie berichtet abgespielt haben, kündigt der Verbandsvorsitzende eine Ahndung an.
„Unabhängig von diesem Sachverhalt ist von Gesetzes wegen die Erteilung eines Rügebescheids, gegebenenfalls mit Auferlegung einer Geldbuße bis maximal 5 000 Euro vorgesehen.“ Bei schwereren Verstößen gegen die Berufsordnung seien auch Strafen bis 100 000 Euro möglich.
Selbst ein Entzug der Approbation ist denkbar und möglich.
Dr. W. (verheiratet, zwei Söhne) hatte für sich und seine Angestellten einen Impftermin besorg.
Der Termin wurde per Kurznachricht an alle MitarbeiterInnen weitergeleitet.
Wie viele der Beschäftigten der Aufforderung gefolgt sind, ist nicht klar.
Offenbar war die Akzeptanz in der Belegschaft hoch.
Was folgte, war ein riesiger Shitstorm, in sozialen Netzwerken werden sogar Morddrohungen geäußert!
Im Internet überschlagen sich die Kommentare, wonach sich Patienten von Dr. W. abwenden und seinen Mitarbeitern raten, ihn vorm Arbeitsgericht zu verklagen.
In der Praxis in Pfaffenhofens Altstadt geht man nach dem Shitstorm auf Tauchstation.
Dr. W. will sein eigenmächtiges Vorgehen nicht mehr kommentieren – dabei hatte er am Wochenende im „Donaukurier“ noch gesagt: „Ich ziehe das durch. Ich habe mich wirklich damit auseinandergesetzt.“
Lediglich den harschen Ton in einer WhatsApp seiner Praxismanagerin an die Mitarbeiter bedauerte er.
Darin hieß es: „Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt.“
Dieser fast erpresserische Ton ruft nun auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf den Plan:
„Bei uns ist eine Strafanzeige gegen einen Zahnarzt im Zusammenhang mit dessen möglicher Aufforderung an seine Mitarbeiter, sich mit der Corona-Schutzimpfung impfen zu lassen, eingegangen“, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Grabe
Man prüfe den Anfangsverdacht einer Straftat.
Nach Einschätzung des renommierten Augsburger Strafrechtlers Michael Weiß könnte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein: „Es ist eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Es besteht ja keine Impfpflicht, sondern nur eine Empfehlung.“