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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “Keine Impfung – kein Gehalt ” Arzt

Pfaffenhofen –
Neben berufs­rechtlichen Sanktionen dro­hen dem Mediziner M. W.  nun auch strafrechtliche Konsequen­zen!

„Arbeits- und berufsrechtlich ist eine Impfpflicht für Praxis­mitarbeiter bisher nicht durchsetzbar“, sagte der Präsident der bayerischen Landeszahn­ärztekammer, Christian Ber­ger.
Sollte sich der Sachverhalt wie berichtet ab­gespielt haben, kündigt der Verbandsvorsitzende eine Ahndung an.

„Unabhängig von diesem Sachverhalt ist von Gesetzes wegen die Er­teilung eines Rügebescheids, gegebenenfalls mit Auferle­gung einer Geldbuße bis ma­ximal 5 000 Euro vorgese­hen.“ Bei schwereren Verstö­ßen gegen die Berufsordnung seien auch Strafen bis 100 000 Euro möglich.
Selbst ein Entzug der Approbation ist denkbar und möglich.

Dr. W. (verheiratet, zwei Söhne) hatte für sich und seine Angestellten einen Impftermin  besorg.
Der Termin wurde per Kurznachricht an alle MitarbeiterInnen weitergeleitet.
Wie viele der Beschäftigten der Aufforderung gefolgt sind, ist nicht klar.
Offenbar war die Akzeptanz in der Belegschaft hoch.

Was folgte, war ein riesi­ger Shitstorm, in sozialen Netzwerken werden sogar Morddrohungen geäußert!


Im Internet überschlagen sich die Kommentare, wonach sich Patienten von Dr. W. abwenden und seinen Mitarbeitern raten, ihn vorm Arbeits­gericht zu verklagen.

In der Praxis in Pfaffenhofens Altstadt geht man nach dem Shitstorm auf Tauchstation.

Dr. W. will sein eigenmächti­ges Vorgehen nicht mehr kommentie­ren – dabei hatte er am Wo­chenende im „Donaukurier“ noch gesagt: „Ich ziehe das durch. Ich habe mich wirklich damit auseinandergesetzt.“

Lediglich den harschen Ton in einer WhatsApp seiner Pra­xismanagerin an die Mitarbei­ter bedauerte er.
Darin hieß es: „Es werden alle Mitarbei­ter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möch­te, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt.“

Dieser fast erpresserische Ton ruft nun auch die Staats­anwaltschaft Ingolstadt auf den Plan:
„Bei uns ist eine Strafanzeige gegen einen Zahnarzt im Zusammenhang mit dessen möglicher Auffor­derung an seine Mitarbeiter, sich mit der Corona-Schutz­impfung impfen zu lassen, eingegangen“, sagte Ober­staatsanwältin Andrea Grabe
Man prüfe den Anfangs­verdacht einer Straftat.

Nach Einschätzung des renommier­ten Augsburger Strafrechtlers Michael Weiß könnte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein: „Es ist eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Es besteht ja keine Impfpflicht, sondern nur eine Empfehlung.“

 

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